EU-Kommission legt abgeschwächtes "Nuklearpaket" vor

Knapp zwei Monate vor Ablauf der Amtsdauer der Kommissarin für Verkehr und Energie, Loyola de Palacio, hat die EU-Kommission am 8. September 2004 eine abgeschwächte Fassung ihres "Nuklearpakets" vorgelegt.

14. Sep. 2004

Mit den zwei vorgeschlagenen Rechtstexten als bindende Direktiven möchte die EU-Kommission - vor allem motiviert durch die Erweiterung der EU von 15 auf 25 Mitgliedländer - ein neues Gemeinschaftsrecht im Bereich der Sicherheit kerntechnischer Anlagen und der Entsorgung radioaktiver Abfälle schaffen. Frühere Versionen des "Nuklearpakets" waren in den zuständigen EU-Institutionen bei einer deutlichen Mehrheit von Mitgliedländern auf Opposition gestossen. Bisher hat sich in Brüssel der Standpunkt durchgesetzt, die gesetzliche Regelung der Kernenergie sei abschliessend Sache der Länder. Ein zusätzliches Gemeinschaftsrecht, das über nicht bindende Richtlinien hinausgeht, würde keinen Sicherheitsgewinn bringen.
Die nun abgeschwächte Version der Direktiven trägt dem Grundsatz der Subsidiarität besser Rechnung als die früheren Vorlagen. So wird ausdrücklich festgehalten, dass die Verantwortung für die nukleare Sicherheit bei den Betreibern und die Aufsicht bei den zuständigen nationalen Behörden liegt. Die Verpflichtung auf die geologische Tiefenlagerung als zwingende Entsorgungsoption sowie ein von Brüssel diktierter Entsorgungszeitplan wurden in der aktuellen Fassung fallen gelassen, und Einschränkungen über die Bewirtschaftung der für die Stilllegung zurückgestellten Finanzen wurden gelockert. Mit diesen und weiteren Änderungen versucht die EU-Kommission, den Bedenken von Mitgliedländern über eine Einmischung in die nationalen Gesetzgebungen entgegenzutreten.

Quelle

P.H. nach Mitteilung EU-Kommission, 8. September 2004, und nach Auskünften des Foratom, 15. September 2004

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