EU-Kommission: Sicherheitsstandards für Endlagerung vorgeschlagen

Die EU-Kommission will den Bau von Tiefenlagern für radioaktive Abfälle in Europa vorantreiben. Dazu hat sie am 3. November 2010 die Einführung von Sicherheitsstandards für die Endlagerung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle aus Kernkraftwerken sowie aus Medizin und Forschung vorgeschlagen.

4. Nov. 2010
EU-Energiekommissar Günther Oettinger erklärte an der Pressekonferenz: «Sicherheit betrifft alle Bürger und alle EU-Länder, unabhängig davon, ob sie für oder gegen Kernenergie sind. Wir müssen gewährleisten, dass wir über die höchsten Sicherheitsstandards in der Welt verfügen.»
EU-Energiekommissar Günther Oettinger erklärte an der Pressekonferenz: «Sicherheit betrifft alle Bürger und alle EU-Länder, unabhängig davon, ob sie für oder gegen Kernenergie sind. Wir müssen gewährleisten, dass wir über die höchsten Sicherheitsstandards in der Welt verfügen.»
Quelle: Europäische Union

Laut dem Richtlinienentwurf sollen alle Mitgliedstaaten innerhalb von vier Jahren ein Konzept unterbreiten, wie sie ihre radioaktiven Abfälle künftig dauerhaft entsorgen wollen. Die Kommission geht davon aus, dass der Entwurf 2011 verabschiedet wird. Das heisst, die nationalen Programme müssten bis Ende 2015 vorliegen. Sie sollen Zeitpläne für Bau, Betrieb und Finanzierung der Endlager enthalten. Die Kommission schlägt vor, dass einzelne Mitgliedstaaten künftig untereinander Vereinbarungen über die Nutzung eines Endlagers in einem dieser Mitgliedstaaten treffen können. Die Verbringung von Nuklearabfällen zur Endlagerung in Länder ausserhalb der EU wird verboten.

Mit der Verabschiedung der Richtlinie würden international vereinbarte Standards in der EU rechtsverbindlich und durchsetzbar gemacht, so die Kommission.

In der EU sind nach Kommissionsangaben derzeit 143 Atomkraftwerkseinheiten in Betrieb, allein 58 in Frankreich und 17 in Deutschland. Im Durchschnitt fallen jedes Jahr etwa 7000 m3 hochradioaktiver Abfall an.

Quelle

M.A. nach EU-Kommission, Medienmitteilung, 3. November 2010

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