EU-Regelung für Stilllegungsfonds angekündigt
Wie die EU-Kommission seinerzeit bei der Annahme der Richtlinie über den Binnenmarkt für elektrische Energie dem Parlament zugesichert hatte, veröffentlichte sie Ende Oktober 2004 einen Bericht über die Bildung finanzieller Rückstellungen für die Stilliegung der Kernkraftwerke in den Mitgliedstaaten.
In den 14 EU-Staaten mit in Betrieb stehenden oder stillgelegten Kernkraftwerken werden bis 2025 zwischen 50 und 60 Einheiten rückzubauen sein. Die Kosten dürften bei 10% bis 15% der ursprünglichen Investitionskosten liegen. Darüber herrsche weitgehend Einigkeit, heisst es im Bericht. Die Vorkehren zur Finanzierung dieser Arbeiten würden in den verschiedenen Mitgliedländern indessen sehr unterschiedlich gehandhabt. Namentlich sei der Spielraum für die Verwaltung der entsprechenden Rückstellungen so unterschiedlich, dass Wettbewerbsverzerrungen auf dem Elektrizitätsmarkt nicht auszuschliessen seien. Die EU-Kommission wird daher in einem ersten Schritt von den Mitgliedländern vertiefte Informationen über die Rückstellungen verlangen. In einem zweiten Schritt beabsichtigt sie, im Rahmen des Euratom-Vertrags eine Richtlinie zur Harmonisierung der Rückstellungsstrategien zu erlassen. Sie soll im Strommarktwettbewerb gleich lange Spiesse sicherstellen, zu einer höheren Transparenz der Fondsverwaltung beitragen und gewährleisten, dass die Mittel zum gegebenen Zeitpunkt tatsächlich verfügbar sind.
Quelle
P.B. nach EU-Medienmitteilung, 26. Oktober 2004