EU schafft Gemeinschaftsrahmen zur nuklearen Sicherheit

Der Europäische Rat hat am 25. Juni 2009 den Bericht zur Richtlinie über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit angenommen. Damit ist die EU der erste grosse regionale Akteur, der die wichtigsten internationalen kerntechnischen Sicherheitsnormen, nämlich die von der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) erarbeiteten Sicherheitsgrundsätze und die aus dem Übereinkommen über nukleare Sicherheit erwachsenden Verpflichtungen, rechtsverbindlich vorgibt.

30. Juni 2009
Andris Piebalgs: «Die nukleare Sicherheit ist eine absolute Priorität der EU.»
Andris Piebalgs: «Die nukleare Sicherheit ist eine absolute Priorität der EU.»
Quelle: Europäische Gemeinschaft

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu einen nationalen Rechtsrahmen für die nukleare Sicherheit festzulegen und kontinuierlich zu verbessern. Sie stärkt die Rolle und Unabhängigkeit der nationalen Aufsichtsbehörden und bestätigt die Hauptverantwortung der Genehmigungsinhaber für die nukleare Sicherheit. Die Mitgliedstaaten müssen für eine hohe Transparenz der Aufsichtsmassnahmen sorgen und regelmässige unabhängige Sicherheitsprüfungen gewährleisten.

Das Europäische Parlament hatte in einer unverbindlichen Abstimmung am 22. April 2009 dem Vorschlag mit grosser Mehrheit zugestimmt, so wie auch der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss am 10. Juni 2009.

«Die nukleare Sicherheit ist eine absolute Priorität der EU. Diese Richtlinie zur nuklearen Sicherheit schafft Rechtssicherheit, da sie die Zuständigkeiten klärt und die von den EU-Bürgern geforderten stärkeren Garantien sicherstellt. Sie enthält verbindliche Grundsätze zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit und trägt somit zum Schutz von Arbeitnehmern, Öffentlichkeit und Umwelt bei. Die kontinuierliche Verbesserung der nuklearen Sicherheit ist unsere Verpflichtung, nicht nur für Europa, sondern für die ganze Welt – für uns sowie für künftige Generationen», erklärte EU-Energiekommissar Andris Piebalgs.

Quelle

M.A. nach EU, Medienmitteilung, 25. Juni 2009

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