EU will Stilllegungsfinanzierung harmonisieren
Die Europäische Kommission hat am 24. Oktober 2006 eine Empfehlung zur stärkeren Harmonisierung der Finanzierung von Stilllegungsmassnahmen in der gesamten Union verabschiedet.
Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass angemessene finanzielle Mittel für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen und die sichere Entsorgung abgebrannter Brennstoffe und radioaktiver Abfälle tatsächlich gemäss ihrer Zweckbestimmung verfügbar sind und transparent verwaltet werden.
In der nunmehr verabschiedeten Empfehlung wird das Subsidiaritätsprinzip im Bereich der nuklearen Sicherheit voll berücksichtigt. Für die Sicherheit ist der Genehmigungsinhaber unter Kontrolle der einzelstaatlichen Aufsichtsbehörde verantwortlich. In diesem Zusammenhang schlägt die Kommission die Einrichtung zuständiger einzelstaatlicher Stellen vor, die in ihren Entscheidungen von den Stilllegungsfonds-Gebern unabhängig sind und über ein Mandat und die Kompetenz verfügen, ein fachliches Urteil in Stilllegungsfragen abzugeben.
Die Stilllegung kerntechnischer Anlagen wird in den nächsten Jahren immer mehr an Bedeutung gewinnen. Die Europäische Kommission geht davon aus, dass etwa ein Drittel der derzeit in der erweiterten Union in Betrieb befindlichen 148 Kernkraftwerke bis im Jahr 2025 stillgelegt werden müssen.
Quelle
D.S. nach Europäische Kommission, Pressemitteilung, 24. Oktober 2006