Europäische Kommission genehmigt Übernahme des Areva-Reaktorgeschäfts

Die Europäische Kommission hat das Vorhaben der Electricité de France (EDF), das Reaktorgeschäft New NP der Areva-Gruppe zu übernehmen, genehmigt. Die Kommission kam zum Schluss, dass die geplante Übernahme keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.

7. Juni 2017

Die mehrheitlich staatliche EDF plant, 51% bis 75% des Kapitals der New NP – des Reaktorgeschäfts der ebenfalls staatlichen Areva-Gruppe – zu erwerben. Dies ist Teil eines Restrukturierungsplans, mit dem die Wettbewerbsfähigkeit der Areva wiederhergestellt werden soll. Der Plan umfasst insbesondere die Veräusserung der gewerblichen Tätigkeit der Areva-Gruppe im Bereich Kernreaktoren an die EDF.

Die Europäische Kommission hatte zu prüfen, ob diese Übernahme mit der EU-Fusionskontrollverordnung im Einklang steht. Sie musste insbesondere feststellen, ob das fusionierte Unternehmen den Markt für die von der New NP angebotenen Dienstleistungen abschotten beziehungsweise Wettbewerber ausschliessen könnte. Die Kommission folgerte, dass dies nicht der Fall sein würde.

Die Europäische Kommission hatte bereits am 10. Januar 2017 festgestellt, dass die von Frankreich geplante Kapitalzuführung von EUR 4,5 Mrd. (CHF 4,9 Mrd.) zugunsten der Areva mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist. Sie hatte diesen Beschluss an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie etwa die Genehmigung der Veräusserung des Reaktorgeschäfts nach den EU-Fusionskontrollvorschriften. Mit dem Beschluss der Kommission, die Übernahme der New NP durch die EDF zu genehmigen, ist diese Bedingung nun erfüllt.

Quelle

M.A. nach Europäischer Kommission, Medienmitteilung, 29. Mai 2017

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