Europäische Kommission untersucht ungarische Investition in zusätzliche Paks-Einheiten

Die Europäische Kommission hat eine Untersuchung der Pläne Ungarns eingeleitet, Finanzmittel für den Bau zweier neuer Kernkraftwerkseinheiten am Standort Paks bereitzustellen.

30. Nov. 2015

Die Europäische Kommission prüft, ob ein privater Investor den geplanten Bau zweier neuer Kernkraftwerkseinheiten auf dem Gelände des Kernkraftwerks Paks zu vergleichbaren Bedingungen finanziert hätte oder ob Ungarns Investition eine staatliche Beihilfe darstellt. Sollte die Kommission zum Schluss kommen, dass das Projekt eine staatliche Beihilfe beinhalte, werde sie untersuchen, ob es in seiner geplanten Form zu Wettbewerbsverzerrungen insbesondere auf dem ungarischen Energiemarkt führen würde. Mit der Einleitung einer Untersuchung erhalten Dritte Gelegenheit, Stellung zu nehmen.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: «In Anbetracht des Umfangs und der Bedeutung des Paks-Projekts muss die Kommission sorgfältig prüfen, ob die Investition Ungarns marktwirtschaftlichen Bedingungen entspricht oder staatliche Beihilfen beinhaltet. Dies erfordert eine komplexe Prüfung. Ich halte es für wichtig, dass auch sonstige Betroffene zu Wort kommen.»

Laut EU-Vertrag können die Mitgliedstaaten ihren Energiemix frei festlegen. Aufgabe der Kommission ist es, dafür zu sorgen, dass etwaige öffentliche Mittel zur Unterstützung von Unternehmen im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften gewährt werden. Diese zielen darauf ab, den Wettbewerb im Binnenmarkt zu erhalten.

Bereits ein wegweisender Entscheid

Die Europäische Kommission hatte Anfang 2014 zum ersten Mal eine beihilferechtliche Untersuchung betreffend Hinkley Point C in Grossbritannien eingeleitet. Im Oktober 2014 kam sie zum Schluss, dass die überarbeiteten Massnahmen Grossbritanniens zur Förderung des Baus und Betriebs des geplanten Kernkraftwerks mit dem EU-Beihilferecht vereinbar seien.

Keine transparente Ausschreibung?

Die Kommission beschloss unabhängig davon, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einzuleiten, da sie Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des Paks-Projekts mit den EU-Vorschriften über das öffentliche Auftragswesen habe. Ungarn hatte im Dezember 2014 Russland beauftragt, zwei Kernkraftwerkseinheiten des Typs WWER-1200 auf dem Gelände des Kernkraftwerks Paks zu bauen.

Quelle

M.A. nach Europäische Kommission, Medienmitteilung, 23. November 2015

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