Europäischer Gerichtshof: Beihilfe Ungarns für das geplante Kernkraftwerk Paks-II ist nichtig

Nach einer Klage von Österreich hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die EU-Kommission die staatlichen Beihilfen Ungarns für den Bau von zwei Kernkraftwerkseinheiten am Standort Paks-II nicht hätte genehmigen dürfen. Sie hätte prüfen müssen, ob die Direktvergabe des Bauauftrags an ein russisches Unternehmen mit den vergaberechtlichen Vorschriften der Union vereinbar ist.

17. Sep. 2025
Bild des Gebäudes des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hebt die staatliche Unterstützung Ungarns für das Neubauprojekt Paks-II auf.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union

Am 6. März 2017 hatte die Europäische Kommission die von Ungarn angemeldete Investitionsbeihilfe zugunsten des staatlichen Unternehmens MVM Paks II für den Bau zweier Kernkraftwerkseinheiten des Typs WWER-1200 als Ersatz für die vier bestehenden kleineren Einheiten am Standort Paks genehmigt. Russland sagte zudem ein staatliches Darlehen für den Grossteil der Finanzierung zu. Dagegen klagte Österreich vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG). Dieser wies die Klage Ende November 2022 zurück. Gegen diesen Entscheid legte Österreich am Europäischen Gerichtshof (EuGH) – dem obersten rechtsprechenden Organ der EU – Rechtsmittel ein.

Der EuGH stellte nun klar, dass die Europäische Kommission «nicht nur die Vereinbarkeit der Beihilfe mit den EU-Beihilferegeln hätte prüfen müssen». Sie sei auch verpflichtet gewesen, zu untersuchen, ob die Direktvergabe des Bauauftrags mit den EU-Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Einklang steht. Den Bauauftrag hatte Ungarn ohne Ausschreibung an die russische Gesellschaft Nizhny Novgorod Engineering vergeben, auf Grundlage eines Abkommens zwischen Russland und Ungarn über die Zusammenarbeit in der friedlichen Nutzung der Kernenergie.

Quelle

M.A. nach EuGH, Medienmitteilung und Urteil, 11. September 2025

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