Finanzwirtschaftliche Anpassungen bei Schweizer Kernkraftwerken
Die Axpo Holding AG, die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG und die Kernkraftwerk Leibstadt AG haben die finanzwirtschaftliche Abschreibungsdauer ihrer Kernkraftwerke von 50 auf 60 Jahre verlängert. Diese Anpassung habe nichts mit deren Betriebsdauer zu tun, betonen die Unternehmen.
Die finanzwirtschaftliche Abschreibungsdauer für die Kernkraftwerke Beznau, Gösgen und Leibstadt laufen neu zehn Jahre länger als bisher. Die Betreiber haben sie von 50 auf 60 Jahre verlängert, um sie mit der Investitionsplanung in Einklang zu bringen.
Keinen Einfluss auf die Beiträge der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds
Die Einzahlungen in die staatlichen Fonds für die Stilllegung und Entsorgung der Kernkraftwerke sind von der Änderung dieser Planungsannahme nicht betroffen, schreibt das KKL. Die Berechnungen in Bezug auf die jährlichen Beiträge würden weiterhin auf der bewährten Basis durchgeführt.
Abschreibungsdauer ist nicht gleich Betriebsdauer
Wie lange die Kernkraftwerke tatsächlich in Betrieb sein werden, hängt nicht von der finanzwirtschaftlichen Abschreibungsdauer ab, sondern davon, wie lange das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) die Werke als sicher einstuft und sie dementsprechend sicher wie auch wirtschaftlich betrieben werden können, betonen die Betreiber.
Quelle
M.A. nach Axpo, KKG und KKL, Medienmitteilungen,12. September 2014