Finnland: Gesuch für Grundsatzentscheid zur Erweiterung des Tiefenlagers eingereicht

Die Posiva Oy hat am 13. März 2009 der finnischen Regierung ihr Gesuch um einen Grundsatzentscheid zur Erweiterung des Tiefenlagers für verbrauchten Kernbrennstoff eingereicht. Die Vergrösserung des Tiefenlagers von den ursprünglich projektierten 9000 t auf neu 12'000 t Uran berücksichtigt nun auch die Endlagerung des verbrauchten Kernbrennstoffs aus dem geplanten Kernkraftwerksblock Loviisa-3 der Fortum.

18. März 2009

Das finnische Ministerium für Arbeit und Wirtschaft hatte zwei Tage früher seine abschliessende Stellungnahme zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) der Posiva für die Erweiterung des Tiefenlagers abgegeben. Da die UVP des ursprünglich auf 9000 t Uran ausgelegten Tiefenlagers seit 1999 abgeschlossen ist, wurde in diesem Verfahren nur die Erweiterung des Endlagers um die 3000 t Uran entsprechende Menge verbrauchter Kernbrennstoffe geprüft. In der Stellungnahme des Ministeriums wird festgehalten, dass die UVP die rechtlichen Grundsätze einhält. Es verlangt aber einige Klarstellungen, die laut der Posiva dem UVP-Bericht inzwischen beigelegt worden sind.

Erforderliche Genehmigungen

Der UVP-Bericht bildet zusammen mit der Stellungnahme des Ministeriums ein Dokument, das dem Antrag zur Grundsatzentscheidung beigefügt wird. Laut dem finnischen Kernenergiegesetz setzt der Bau einer Kernanlage einen vom Staatsrat erlassenen und vom Parlament in Kraft gesetzten Grundsatzentscheid darüber voraus, dass das Projekt im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegt.

Die Anlage zur Endlagerung befindet sich an der finnischen Westküste auf der Insel Olkiluoto in der Gemeinde Eurajoki. Dort wird zurzeit der weltweit erste EPR gebaut.

Quelle

M.A. nach finnischem Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Medienmitteilung, 11. März, und Posiva, Medienmitteilung, 13. März 2009

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