Frankreich: 1300-MW-Reaktoren können über 40 Jahre hinaus betrieben werden

In Frankreich erreichen einige der 20 Kernkraftwerkseinheiten der 1300-MW-Baureihe demnächst eine Laufzeit von 40 Jahren. Die Autorité de Sûreté Nucléaire et de Radioprotection (ASNR) hat entschieden, dass die Betreiberin Électricité de France (EDF) die Reaktoren dieser Baureihe über 40 Jahre hinaus betreiben kann und hat Auflagen dafür festgelegt.

8. Juli 2025
Kernkraftwerk Cattenom aus der Vogelperspektive
Die Autorité de Sûreté Nucléaire et de Radioprotection (ASNR) hat entschieden, dass in Frankreich Reaktoren der 1300-MW-Baureihe grundsätzlich länger als 40 Jahre betrieben werden können.
Quelle: Richard Lacour / EDF via X

Die Betriebsgenehmigung für Kernkraftwerke wird in Frankreich unbefristet erteilt. Gemäss ASNR ist «alle zehn Jahre eine gründliche Überprüfung der Anlage, die sogenannte periodische Überprüfung [visite décennale], durchzuführen, um die Bedingungen für den weiteren Betrieb der Anlage für die folgenden zehn Jahre zu bewerten». In Frankreich gibt es verschiedene Reaktor-Baureihen. Die 20 Reaktoren der 1300-MW Baureihe nahmen zwischen 1985 und 1994 den kommerziellen Betrieb auf; erste Einheiten erreichen demnächst die 40-Jahres-Marke.

Am 1. Juli 2025 legte die ASNR ihre Stellungnahme zu einem Betrieb der Reaktoren über die vierte periodische Überprüfung hinaus vor. «Die ASNR ist der Ansicht, dass alle von EDF vorgesehenen und von der ASNR vorgeschriebenen Massnahmen die Möglichkeit eröffnen, diese Reaktoren nach ihrer vierten periodischen Überprüfung für weitere zehn Jahre zu betreiben», erklärte die Aufsichtsbehörde. Diese Überprüfung sei von besonderer Bedeutung, da bei der Konzeption bestimmter Reaktorbauteile von einer Betriebsdauer von 40 Jahren ausgegangen worden sei. «Ein Weiterbetrieb über diesen Zeitraum hinaus erfordert eine Aktualisierung der Konzeption oder den Austausch von Bauteilen», erklärte die ASNR.

Der Entscheid markiert den Abschluss der sogenannten generischen Phase des Prüfprozesses. Erstellte Studien und notwendige Anpassungen gelten aufgrund der baugleichen Auslegung für alle 1300-MW-Reaktoren. Der mögliche Weiterbetrieb über 40 Jahre hinaus ist an Auflagen der ASNR geknüpft, zu denen es eine nationale Konsultation und eine öffentliche Anhörung gab. EDF müsse «bereits vorgesehenen Massnahmen für wesentliche Sicherheitsverbesserungen» sowie zusätzliche Vorgaben der Aufsichtsbehörde umsetzen. EDF muss die Umsetzung der Massnahmen jährlich dokumentieren. Die detaillierten Auflagen werden von der ASNR aber für jeden einzelnen Reaktor im Rahmen der vierten periodischen Überprüfung separat festgelegt. Über die nun anstehenden Schritte informiert eine Broschüre.

Quelle

B.G. nach ASNR, Medienmitteilung und Broschüre, 3. Juli 2025

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