Frankreich: Erdbebensicherheit von Kernkraftwerkskomponenten untersucht
Die französische nukleare Aufsichtsbehörde DGSNR (Direction générale de la sûreté nucléaire et de la radioprotection) ist am 14. Oktober 2002 von der Electricité de France (EDF) darüber informiert worden, dass bei einigen ihrer Kernkraftwerke Auslegungslücken bei Flutbehältern und bei Hilfsspeisewassertanks entdeckt worden sind.
Sie könnten die Widerstandsfähigkeit dieser Systeme gegen Erdbeben beeinträchtigen. Bei den betroffenen Anlagen handelt es sich um Blayais, Chinon und Tricastin. Bei Dampierre und Saint-Laurent sind nur die Hilfsspeisewassertanks betroffen.
Solche Auslegungslücken wurden bereits im Jahr 2000 bei den Anlagen Bugey und Fessenheim festgestellt. Dies hat die französischen Behörden damals veranlasst, von der EDF entsprechende Abklärungen bei allen Anlagen zu verlangen.
Gemäss DGSNR könnten die festgestellten Auslegungslücken im Falle eines Erdbebens dazu führen, dass gewisse Sicherheitsfunktionen nicht garantiert sind. Das Ereignis wird auf Stufe 1 der von 1 bis 7 reichenden internationalen Störfall-Bewertungsskala für Kernanlagen (Ines) eingeordnet.
Quelle
H.K. nach Pressemitteilung DGSNR vom 28. Oktober 2002