Frankreich: Muffenschweissungen sollen aus KKW verschwinden

Die französische nukleare Aufsichtsbehörde DGSNR (Direction générale de la sûreté et de la radioprotection) hat am 10. Oktober 2002 ihre Vorschriften betreffend der Instandhaltung von Muffenschweissungen in Kernkraftwerken angepasst.

9. Okt. 2002

Die DGSNR verlangt neu, dass sämtliche Muffenschweissungen bei den nuklearen Hilfskreisläufen der 900-MW-Druckwasserreaktoranlagen durch Normallagenschweissungen ersetzt werden. Diese Forderung gilt auch für jede andere zu ersetzende Muffenschweissung.
Mit dieser Massnahme will die DGSNR mit der Zeit alle Muffenschweissungen eliminieren, da diese schwieriger zu prüfen sind als die Normallagenschweissungen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Anlagen war diese Art der Schweissung zugelassen. In der Zwischenzeit ist die Variante bei der Nachführung des Regelwerkes RCC-M, dem massgebenden französischen Standard für die Konstruktion der nuklearen Dampferzeugungsanlage, abgeschafft worden.

Quelle

H.K. nach Pressemitteilung DGSNR vom 10. Oktober 2002

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