Frankreich: neues Abfallgesetz verabschiedet

Mit der Publikation im Journal Officiel ist in Frankreich das neue Gesetz zur nachhaltigen Bewirtschaftung der radioaktiven Stoffe und Abfälle (Loi du 28 juin 2006 de programme relative à la gestion durable des matières et déchets radioactifs) in Kraft getreten.

28. Juni 2006

Es ersetzt das Spezialgesetz von 1991, präzisiert Verfahren und Termine und stellt die Fortsetzung des 1991 begonnenen mehrgleisigen Programms zur Lösung der Entsorgungsfrage sicher. Bei der parlamentarischen Beratung ergänzten die Senatoren und Abgeordneten die Regierungsvorlage besonders durch Bestimmungen über die Mitwirkung der lokalen und regionalen Körperschaften bei der Standortwahl für geologische Tiefenlager.

Entsorgung auf drei parallelen Wegen

Entsprechend den Grundsätzen der französischen Umweltgesetzgebung sieht das neue Gesetz für die hoch- und mittelaktiven Abfälle mit langer Lebensdauer vor, weiterhin parallel drei Wege zu verfolgen:

- Erstens sind die Forschungsarbeiten zur Transmutation der langlebigen Abfälle in geeigneten Reaktoren oder mit Teilchenbeschleunigern so weit voranzutreiben, dass 2012 entschieden werden kann, ob der Bau einer Prototypanlage bis 2020 machbar ist.
- Zweitens sind die Studien und Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der rückholbaren Langzeitlagerung in tiefen geologischen Schichten so zu fördern, dass bis 2015 ein bewilligungsreifes Projekt vorliegt, um - unter Genehmigungsvorbehalt - bis 2025 den Betrieb aufnehmen zu können.
- Drittens sollen es Forschungs- und Entwicklungsarbeiten ermöglichen, bis 2015 neue Lager für hochaktive und langlebige Abfälle zu bauen oder bestehende Lager nachzurüsten, die mehr Kapazität bieten und eine längere Lagerdauer gestatten.

Für die übrigen radioaktiven Abfälle bringt das neue Gesetz ebenfalls Präzisierungen: Inbetriebnahme eines Langzeitlagers für Grafit bis 2013 sowie Lösungen oder Vorschläge für triti-umhaltige Abfälle, geschlossene Quellen, starke natürliche radioaktive Quellen und Minenrückstände bis 2008.

Fonds und Rückstellungen für Entsorgung und Stillegung

Gesetzlich verankert wird das bereits geltende Verbot der Beseitigung ausländischer radioaktiver Abfälle in Frankreich sowie die Anwendung des für Kernanlagen geltenden Bewilligungsverfahrens mit Ergänzungen auf geologische Tiefenlagerprojekte. Zur Finanzierung der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie des Baus und Betriebs der Langzeitlager schafft das neue Gesetz bei der Agence nationale pour la gestion des déchets radioactifs (Andra) zwei Fonds. Sie werden aus abgestuften Beiträgen der Kernanlagenbetreiber geäufnet. Die Betreiber haben künftig zudem ihre Rückstellungen für die Stilllegung und Beseitigung ihrer Anlagen separat auszuweisen. Die Höhe der Fondsbeiträge und der Rückstellungen haben sie alle drei Jahre zu Händen der Aufsichtsbehörden neu zu berechnen. Schliesslich verpflichtet das neue Gesetz die Regierung, dem Parlament alle drei Jahre über die erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten.

Quelle

P.B. nach Journal officiel de la République française, Lois et décrets, 29. Juni 2006

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