Frankreich: Regierung passt Betriebsbewilligungen der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague an
Die französische Regierung passt Betriebsbewilligungen der Cogema-Wiederaufarbeitungsanlage La Hague im Norden Frankreichs an.
Mit vier Dekreten wird die Wiederaufarbeitung genau spezifizierter Kernbrennstoffsorten in den zwei Einrichtungen UP2-800 und UP3 bewilligt. Dabei handelt es sich um Leichtwasserreaktor-Brennstoffe mit hohem Abbrand, Mischoxid-Brennstoffe aus Leichtwasserreaktoren sowie Kernbrennstoff aus Schnellen Reaktoren und Forschungsreaktoren. Mit den Dekreten wird auch die jährliche Kapazität von 1000 t Kernbrennstoff pro Anlage und 1700 t kumuliert über beide Anlagen festgehalten.
Die neuen Dekrete folgen einem ausführlichen öffentlichen Anhörungsprozess, der zu Beginn des Jahres 2000 lanciert worden ist. Daraufhin hat sich eine Anhörungskommission einstimmig für die Modifikation der Bewilligungen ausgesprochen. Bestandteil der neuen Bewilligungen sind neue Vorschriften bezüglich erlaubter radioaktiver Freisetzungen und Wasserprobenahmen. Dies führt insgesamt zu einer massiven Reduktion der Freisetzungen.
Quelle
H.K. nach NucNet, 23. Januar 2003