Frankreich: Verordnung legt Vorschriften für Kernanlagen fest

Frankreich hat nach Abschluss einer breiten Vernehmlassung die bestehenden allgemeinen technischen Bestimmungen für Kernanlagen komplett überarbeitet und eine umfassende Kernenergie-Nutzungsverordnung erlassen. Die «Arrêté fixant les règles générales relatives aux installations nucléaires de base» (Verordnung zur Festlegung der allgemeinen Regeln für Kernanlagen) – «Arrêté INB» genannt – ist am 8. Februar 2012 im französischen Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie tritt in vollem Umfang am 1. Juli 2013 in Kraft.

15. Feb. 2012

Die «Arrêté INB» vervollständigt die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen, die aus dem Gesetz über die Transparenz und Sicherheit im Nuklearbereich und seinen Durchführungsverordnungen hervorgegangen sind. Sie legt die allgemeinen Regeln für Planung, Bau, Betrieb, endgültige Stilllegung, Rückbau, Wartung und Überwachung der kerntechnischen Anlagen fest. Diese umfassen die Kernreaktoren, bestimmte Aufbereitungs- und Anreicherungsanlagen, Anlagen zur Kernbrennstoffherstellung-, aufarbeitung und -lagerung, Zwischen- und Endlager für radioaktive Abfälle, bestimmte Anlagen mit radioaktiven Stoffen und Spaltprodukten sowie Teilchenbeschleuniger.

Die Regeln stellen «auf ein angemessenes Konzept für die Bedeutung von Risiken oder Nachteile der Anlage» ab. Sie berücksichtigen alle relevanten technischen, organisatorischen und menschlichen Faktoren. Die Bestimmungen der Verordnung umfassen hauptsächlich Organisation und Verantwortlichkeiten der Betreiber kerntechnischer Anlagen, Nachweis der nuklearen Sicherheit, Beherrschung schädlicher Einflüsse und deren Auswirkungen auf die Gesundheit und Umwelt, Abfallmanagement sowie Notfallvorsorge und -bewältigung.

Internationale «Best Practices»

Laut der französischen Autorité de Sûreté Nucléaire (ASN) beinhaltet der neue Beschluss auch Referenzwerte der Western European Nuclear Regulators' Association (Wenra). Diese Referenzwerte widerspiegeln die neuesten Standards der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und die anspruchsvollsten Ansätze, die in den betreffenden Staaten angewendet werden, so die ASN. Sie stellen eine gemeinsame Grundlage für die Harmonisierung der internationalen Praxis dar.

Der Beschluss bietet auch einige Lösungsansätze zu Fragen, die der Reaktorunfall von Fukushima-Daiichi aufgeworfen hat. So sind Auflagen zur Notfallvorsorge aufgenommen und die Aufsicht externer Fachleute verstärkt worden: Die Betreiber sind neu für die Überwachung sicherheitsrelevanter Eingriffe direkt verantwortlich. Sie müssen über ein integriertes Managementsystem verfügen, die Anlagen laufend verbessern und dabei den Rückfluss der Erfahrung sichern sowie den Stand von Forschung und Entwicklung berücksichtigen. Zudem beinhaltet der Beschluss Anforderungen zur Behandlung von Zwischenfällen.

Weitere Entscheidungen erwartet

Der Beschluss tritt am 1. Juli 2013 in Kraft und löst drei ältere Verfügungen von 1984 und 1999 ab. Laut ASN werden einige Bestimmungen je nach Umsetzungsaufwand früher oder später rechtsgültig. In den kommenden Monaten soll die Verordnung mit rund 20 technischen Entscheiden der ASN ergänzt werden.

Quelle

M.A. nach ASN, Hintergrundmaterial und Medienmitteilung, 9. Februar 2012

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