Französische Kontroverse um deutschen Mox

Der noch für diesen Monat erwartete Rücktransport von hochradioaktiven verglasten Abfällen ins Herkunftsland Deutschland und die erwarteten Transporte abgebrannter Brennelemente von deutschen KKW nach La Hague werfen ihre politischen Schatten voraus.

5. März 2001

Dies manifestiert sich deutlich in einer von der Tageszeitung ?Le Monde? in der Ausgabe vom 7. März 2001 lancierten Kontroverse. Sie wirft der Cogema vor, abgebrannten deutschen Mischoxid-(Mox-) Brennstoff in La Hague einzulagern, ohne dafür die Wiederaufarbeitung und den Rücktransport der Produkte nach Deutschland vorzusehen. Damit verstosse die Cogema gegen Sinn und Geist des französischen Nuklearabfallgesetzes von 1991, dass die Lagerung von ausländischen abgebrannten Kernbrennelementen ausschliesslich zum Zweck der späteren Wiederaufarbeitung vorsieht.
Mit Pressemitteilung vom 6. März 2001 tritt die Cogema den ?Le Monde?-Darstellungen entgegen. Die eingelagerten deutschen Mox-Elemente seien für die Wiederaufarbeitung vorgesehen. Das französische Recht sehe aber ein schrittweises Bewilligungsverfahren vor, das von der Cogema jederzeit eingehalten worden sei. Zuerst einmal seien die Elemente mit Bewilligung der französischen Aufsichtsbehörde DSIN eingelagert worden. Aufgrund der technisch notwendigen langen Lagerzeit würden Bewilligung für die Wiederaufarbeitungkampagnen dieses Mox-Materials von der DSIN aber erst vor den eigentlichen Kampagnen erteilt. Die Cogema hält in der Pressemitteilung auch fest, dass die Wiederaufarbeitung von abgebranntem Mox technisch bereits demonstriert worden sei. Von den 56 Tonnen deutschen Mox-Elementen, die zwischen 1988 und 1998 eingelagert wurden, sind im Jahr 1992 bereits fünf Tonnen rezykliert und ihren deutschen Besitzern zum Wiedereinsatz zurückgegeben worden. Gemäss Cogema erfolgten alle von der ? Le Monde? als illegal angezweifelten Projekte mit deutschem Mox unter einem Vertrag zwischen der französischen und der deutschen Regierung und im Rahmen eines Dienstleistungsabkommens des französischen Industrieministeriums. Er wurde 1990 im Journal Officiel publiziert. Im Übrigen werde der Zeitpunkt der Wiederaufarbeitung der Mox-Materialien zusammen mit den deutschen Kunden ermittelt. Diese hätten die Absicht, etwa ab 2005 diese Mox-Elemente wiederaufarbeiten zu lassen.

Quelle

H.K. nach Cogema-Pressemitteilung und Cogexpress vom 6. März 2001

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