Frühjahrssession 2011: neu eingereichte parlamentarische Vorstösse zum Thema Erdbebensicherheit
In der Frühjahrssession 2011 der Eidgenössischen Räte wurden wiederum zahlreiche parlamentarische Vorstösse eingereicht. Einige dieser Vorstösse befassen sich nach dem schweren Erdbeben in Japan mit allgemeinen Fragen der Erdbebensicherheit in der Schweiz.
Die Interpellation der CVP/EVP/glp-Fraktion «Ist unser Land vor Auswirkungen von Erdbeben genügend geschützt?» (11.3114) erkundigt sich insbesondere nach den generellen und den kernkraftwerksspezifischen Sicherheitsvorkehrungen gegen Erdbeben und nach der Schutzwirkung von Schutzräumen bei Nachbeben und Verstrahlungen.
Die Motion von NR Oskar Freysinger (SVP/VS) « Sofortige Neueinschätzung der seismischen Gefährdung im Wallis und in Basel» (11.3255) fordert analog zum Vorgehen bei Kernkraftwerken eine beschleunigte Untersuchung für den Schutz von Installationen im Wallis und in Basel gegen Erdbeben. Der Bundesrat soll ebenfalls die Risiken durch Sondierungen und Bohrungen für Erdgas und Erdwärme in der Nähe dieser Zonen überprüfen.
Mit dem Postulat von NR Bea Heim (SP/SO) «Erdbebensicherheit» (11.3225) soll geprüft werden, ob es in der Schweiz zu stärkeren Erdbeben kommen kann als bisher angenommen, ob die Sicherheit atomarer Anlagen unter verschärften Annahmen überprüft werden muss und ob die Risiko- und Sicherheitsstrategien der Schweiz im Licht der Ereignisse in Japan neu aufgearbeitet werden müssen.
«Erdbebensicherheit sensibler Bauten» (11.3213) – ein weiteres Postulat von Heim – verlangt, dass der Bundesrat insbesondere darlegen soll, nach welchen Kriterien Objekte wie Staumauern als sicherheitssensibel deklariert und auf ihre Erdbebensicherheit geprüft werden und in welchen zeitlichen Periodizitäten und durch welche Stelle Sicherheitsprüfungen vorgenommen werden müssen.
NR Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) reichte eine Parlamentarische Interpellation und eine Motion zum Thema Erdbeben ein. Die Parlamentarische Interpellation «Obligatorische Erdbebenversicherung» (11.416) verlangt die Einführung einer obligatorischen Erdbebenversicherung mit einheitlichen Prämien auf Bundesebene – gegebenenfalls auch durch Schaffung der verfassungsmässigen Grundlagen.
Die Motion Leuteneggers «Erdbebenprävention. Bauvorschriften» (11.3152) erwartet vom Bund zweckmässige und moderne Erdbebenbestimmungen für alle Bauten und Gebäude in der Schweiz. Sollten die Kantone nicht innert fünf Jahren dazu in der Lage sein, soll der Bund nationale Vorschriften erlassen und dazu nötigenfalls eine entsprechende Verfassungskompetenz schaffen.
Quelle
M.A. nach Energieforum Schweiz, Rückblick auf die Frühjahrssession 2011, und Parlamentarische Geschäftsdatenbank Curia Vista