Frühlingssession Nationalrat: keine Änderungen für Kernenergie

Der Nationalrat hat im Rahmen der Debatte zum Energie-Mantelerlass mehrere Anträge zum Neubau von Kernkraftwerken abgelehnt. Auch ein Antrag auf fixe Abschaltdaten fand keine Mehrheit. Somit bleiben das Neubauverbot und der schrittweise Atomausstieg ohne Laufzeitbegrenzung bestehen.

16. März 2023
Nationalrat
Der Nationalrat lehnte in der Frühlingssession 2023 mehrere Anträge auf Änderungen des Kernenergiegesetzes ab.
Quelle: Parlamentsdienste

In der Frühlingssession stand für den Nationalrat unter anderem der Energie-Mantelerlass auf der Traktandenliste. In diesem Rahmen debattierte der Rat am 15. März 2023 neben raumplanerischen Vorlagen zum Bau von Solaranlagen auch über sieben Anträge zur Änderung des Kernenergiegesetzes. Die von der SVP-Fraktion vorgebrachten Anträge forderten unter anderem, den Bau von Kernkraftwerken (KKW) der dritten Generation zu ermöglichen und eine vereinfachte Bewilligung neuer Anlagen an bereits bestehenden Standorten. Ein Einzelantrag von Christian Wasserfallen (FDP/BE) verlangte zudem die Aufhebung des KKW-Neubauverbots. Wasserfallen begründete seinen Antrag damit, dass die Streichung des Technologieverbots kein Freipass für künftige KKW sei, und dass so das Volk über Neubauten abstimmen könnte.

Der Nationalrat lehnte diese Anträge mit deutlichen Mehrheiten ab. Die SP, die Grünen und die GLP stimmten jeweils geschlossen gegen die Lockerung oder Aufhebung des Neubauverbots, die Mitte und die FDP grossmehrheitlich dagegen.

Fixe Abschaltdaten chancenlos
Vertreter und Vertreterinnen der Grünen und der SP verlangten per Minderheitsantrag, dass Beznau-1 und -2 im Jahr 2027, Gösgen 2032 und Leibstadt 2037 ausser Betrieb gehen müssten. Zudem forderten sie Langzeitbetriebskonzepte ab dem 45. Betriebsjahr, die eine steigende Sicherheitsmarge in den letzten 10 Betriebsjahren sicherstellen. Diesem Antrag stimmten lediglich die SP und die Grünen zu und er wurde mit 126 zu 65 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.

Quelle

M.R. nach SDA und Amtlichem Bulletin, 15. März 2023

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