GB: Gesundheitsexperten wollen Radongrenzwerte herabsetzen
Ein Sachverständigenrat der britischen Strahlenschutzbehörde (Health Protection Agency, HPA) empfiehlt der Behörde eine Verschärfung der Grenzwerte für die Radonkonzentration in Wohn- und Arbeitsräumen.
Nach eingehender Analyse neuster wissenschaftlicher Erkenntnisse hat der «Sachverständigenrat Ionisierende Strahlung» der HPA vorgeschlagen, einen Schwerpunkt auf die Reduktion der Radonkonzentration in Wohn- und Aufenthaltsräumen in Grossbritannien zu legen. Die Experten empfehlen insbesondere die Senkung des Grenzwertes für Sanierungen von 200 Bq/m3 auf 100 Bq/m3 für Gebiete mit einem hohen Radonrisiko. Weiter sollten Radonmessungen in Neubauten – bisher nur in Gebieten mit hohem Radonrisiko obligatorisch – in ganz Grossbritannien durchgeführt werden.
Radon ist ein im Boden produziertes natürliches radioaktives Edelgas und in Grossbritannien wie auch in der Schweiz eine der Hauptquellen für die menschliche Strahlenexposition. Die HPA schätzt, dass sich rund 1100 Lungenkrebstote von Grossbritannien jährlich auf die Radonexposition zurückführen lassen. Die Empfehlungen der britischen Experten werden nun von der HPA in einen Konsultationsprozess gegeben. Danach erst wird die HPA ihre Änderungsvorschläge an die Regierung weiterleiten.
Schweiz: Grenzwert bei 1000 Bq/m<sup>3</sup>
Liegt die Radonkonzentration in der Schweiz in Wohn- und Aufenthaltsräumen über dem Grenzwert von 1000 Bq/m3, so muss der Hauseigentümer das Gebäude sanieren. Für Arbeitsräume gilt ein Grenzwert von 3000 Bq/m3. Für Neu- und Umbauten sowie bei Sanierungen beträgt der Richtwert 400 Bq/m3, sofern dieser mit einfachen baulichen Massnahmen eingehalten werden kann.
Quelle
D.S. nach HPA, Medienmitteilung, 2. Juni 2009 und Bundesamt für Gesundheit