Geologische Tiefenlager: Sachplanverfahren korrekt umgesetzt

Abklärungen des Generalsekretariats des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (GS Uvek) haben ergeben, dass die Suche nach möglichen Standorten für geologische Tiefenlager nach den im Sachplan bestimmten Kriterien abläuft. Das Verfahren ist in einzelnen Punkten jedoch zu verbessern.

6. Dez. 2012

Das GS Uvek hat die Abklärungen aufgrund öffentlicher Vorwürfe gegen die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra), das Bundesamt für Energie und das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) getroffen, die mit der Umsetzung des Sachplans betraut sind.

Im Juni dieses Jahres hatte sich Marcos Buser, ehemals Mitglied der Kommission für Nukleare Sicherheit (KNS), in der Öffentlichkeit kritisch über die Umsetzung des Sachplanverfahrens zur Standortsuche für ein geologisches Tiefenlager geäussert. Er beanstandete insbesondere, die Nagra steuere das Verfahren aus dem Hintergrund. Zudem werde es nicht transparent und ergebnisoffen durchgeführt. Den zuständigen Bundesbehörden – etwa dem Bundesamt für Energie (BFE) – als Prozessführungs- und Prüfinstanz fehle es an Unabhängigkeit. Die KNS werde in diesem Prozess systematisch überhört und die Entschädigung der KNS-Mitglieder sei zu gering, so die Kritik Busers.

Die Abklärungen des GS Uvek ergaben, dass die meisten und die schwerwiegendsten Vorwürfe Busers nicht zutreffen, und es kommt zum Schluss, dass das Sachplanverfahren weder «aus dem Gleis geraten» sei, wie Buser kritisierte, noch die Empfehlungen der KNS systematisch übergangen worden seien. Auch gebe es keine Anhaltspunkte, wonach das BFE das Verfahren nicht gemäss Sachplan führe.

Verbesserungsmöglichkeiten erkannt

In anderen Punkten gibt das GS Uvek Buser indessen recht. Es ortet Verbesserungsbedarf insbesondere bei den Verfahrensregeln zwischen den Bundesbehörden untereinander und mit der Nagra. Es empfiehlt dem BFE, die administrativen Vorgaben an die am Sachplanverfahren beteiligten Behörden und Institutionen so zu präzisieren oder zu ergänzen, dass sich die im Lauf der Abklärungen festgestellten Mängel in den Abläufen nicht wiederholen.

Aus Sicht des GS Uvek ist es darüber hinaus angezeigt, den selbstständigen Mitgliedern der KNS eine Entschädigung auszurichten, die den Verzicht auf Mandate ausgleicht, die sonst angenommen werden könnten. Die heutige Situation hat nach Angaben des Uvek dazu geführt, dass Mandate von Behörden und Institutionen übernommen wurden, deren Tätigkeit von der KNS beurteilt wird. Das GS Uvek strebt daher eine Verbesserung der Entschädigung für selbständig erwerbende KNS-Mitglieder an. Das GS Uvek ist schliesslich der Ansicht, dass die Verordnung über die Eidgenössische Kommission für Nukleare Sicherheit (VKNS) einer Prüfung unterzogen werden sollte.

Quelle

M.B. nach Uvek, Medienmitteilung, 3. Dezember 2012

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