Gesuchsunterlagen für Müllheim-Kärlich-Stilllegung öffentlich ausgelegt

Mit dem Kernkraftwerk Müllheim-Kärlich wird erstmals in Deutschland ein Reaktor der Grössenklasse von 1'300 MW stillgelegt. Das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt und Forsten hat die Gesuchsunterlagen für die erste Rückbauphase am 24. Februar 2003 öffentlich aufgelegt.

9. Feb. 2003

Das Kernkraftwerk wurde im Zeitraum von März 1986 bis September 1988 insgesamt 13 Monate lang betrieben. Seit September 1988 befindet sich die abgeschaltete Anlage im Stillstandsbetrieb. Die Anlagensysteme des Primär- und Sekundärkreislaufs sind kalt und drucklos. Lediglich die für den Nachbetrieb noch notwendigen Hilfssysteme sowie die Systeme und Einrichtungen zur Sicherstellung des Aktivitätseinschlusses sind in Betrieb. Durch den Abtransport der Brennelemente in den Jahren 2001 und 2002 hat sich das radioaktive Inventar im Kernkraftwerk Müllheim-Kärlich um weit über 90% reduziert.
Die Betreiberin RWE Power AG beabsichtigt, den gesamten Abbau in drei genehmigungsrechtlich, voneinander unabhängigen Schritten durchzuführen. Der erste Genehmigungsschritt umfasst den Restbetrieb von verbleibenden Systemen, die als Infrastruktur für den Abbau der Anlage erforderlich sind, z.B. Lüftung, Wasseraufbereitung, Heizung und Überwachungssysteme; den Abbau und die Entsorgung verschiedener, nur gering radioaktiv belasteter Anlagenteile des Kontrollbereichs und Anlagenteile ausserhalb des Kontrollbereichs; den Umbau von Teilen der Anlage zur Nutzung im Rahmen des Abbaus und die Regelung für die Freigabe anfallender Reststoffe und Anlagenteile.
In der zweiten Rückbauphase ist der Abbau von Einheiten im und rund um den Reaktordruckbehälter sowie des Reaktordruckbehälters selbst, weiterer Komponenten des Primärsystems und des Bioschildes geplant. Mit dem dritten Genehmigungsschrittwerden schliesslich der Abbau aller restlichen Systeme und Anlagenteile sowie von Zusatzeinrichtungen, die noch dem deutschen Atomgesetz unterliegen, durchgeführt sowie die Gebäude dekontaminiert und anschliessend aus der atomrechtlichen Bindung entlassen. Die Gebäude und das Gelände werden anschliessend einer anderen, noch nicht festgelegten Bestimmung übergeben.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Stilllegung und den ersten Abbauschritt des Kernkraftwerks Müllheim-Kärlich wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Bei zeitlich optimalem Verfahrensverlauf kann die Stilllegungs- und die erste Abbaugenehmigung im Dezember 2003 erteilt werden. Danach will RWE mit den Rückbauarbeiten beginnen. Für die zweite und dritte Rückbauphase liegen noch keine Genehmigungsanträge vor. Der gesamte Rückbau - einschliesslich eines konventionellen Abbaus nach Baurecht im Anschluss an die Entlassung der Anlage aus der atomrechtlichen Aufsicht - soll nach RWE rund 10 Jahre ab Erteilung der ersten Genehmigung dauern.

Quelle

D.S. nach Mitteilung des Ministeriums für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz vom 10. Februar 2003 und Dokumenten von RWE Power

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