Greenpeace Energy klagt gegen Hinkley-Point-Entscheid

Die deutsche Ökostromanbieterin Greenpeace Energy will gegen den Entscheid der Europäischen Kommission klagen, wonach die von Grossbritannien angemeldeten Fördermassnahmen für Bau und Betrieb des geplanten Kernkraftwerks Hinkley Point C mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sind.

6. März 2015

Die Greenpeace Energy ist der Meinung, dass die Beihilferegelung für das geplante Kernkraftwerk Hinkley Point C in Grossbritannien einen Präzedenzfall für andere Reaktorprojekte darstelle, «die zu noch stärkeren Verwerfungen auf dem europäischen Energiemarkt führen dürften». Sobald die Beihilfegenehmigung der Kommission im offiziellen EU-Amtsblatt erschienen sei und die Klagefrist beginne, werde die Greenpeace Energy deshalb eine sogenannte Nichtigkeitsklage beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg einreichen.

Die Greenpeace Energy will in den kommenden Wochen zudem die Möglichkeit prüfen, sich mit anderen Akteuren des deutschen Energiemarktes zu einer Klagegemeinschaft zusammenzuschliessen.

Zuvor hatte bereits das österreichische Bundeskanzleramt angekündigt, eine solche Klage gegen die Europäische Kommission einreichen zu wollen.

Quelle

M.A. nach Greenpeace-Energy, Medienmitteilung, 4. März 2015

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