Greenpeace gegen Comega abgeblitzt
Das Landgericht im französischen Cherbourg (tribunal de grande instance) hat am 3. Februar 2003 eine Klage von Greenpeace und der lokalen Umweltorganisation Manche Nature gegen Cogema, die Betreiberin der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague, abgewiesen.
2. Feb. 2003
Cogema verfüge über die entsprechenden Bewilligungen zum Transport, Empfang und zur Verarbeitung von Kernmaterialien. Uran-Plutonium-Mischoxid-(Mox-)Brennstoff und Brennstoff für Versuchsreaktoren seien zudem keine Abfälle, sondern rezyklierte Rohmaterialien. Cogema zeigte sich befriedigt vom Entscheid. Er zeige wie weitere gleichgelagerte Urteile, dass Cogema die geltenden Gesetze und Regelungen strikte einhalte.
Quelle
M.E. nach Medienmitteilung von Cogema vom 3. Februar 2003