Grossbritannien: Betreiberin von Thorp muss Busse bezahlen

Die BNGSL ist am 16. Oktober 2006 zu einer Geldstrafe in der Höhe von GBP 500'000 (rund CHF 1,2 Mio.) und zusätzlichen Kosten von über GBP 67'000 (CHF 160'000) verurteilt worden.

15. Okt. 2006

Im April 2005 war in der Wiederaufarbeitungsanlage für Leichtwasserreaktor-Kernbrennstoffe Thorp (Thermal Oxide Reprocessing Plant) in Sellafield ein Rohrdefekt in der Vorlagefiltrieranlage entdeckt worden. Die britische nukleare Aufsichtsbehörde Health and Safety Executive (HSE) hatte daraufhin Klage gegen die Betreiberin von Thorp, die British Nuclear Group Sellafield Ltd. (BNGSL) erhoben, die sich am 8. Juni 2006 vor einer gerichtlichen Vorinstanz für schuldig befunden hatte. Die Urteilssprechung wurde an ein höheres Gericht verwiesen.
Die BNGSL ist nun am 16. Oktober 2006 zu einer Geldstrafe in der Höhe von GBP 500'000 (rund CHF 1,2 Mio.) und zusätzlichen Kosten von über GBP 67'000 (CHF 160'000) verurteilt worden.
Der Vorfall war auf Stufe 3 (ernsthafter Zwischenfall) der siebenstufigen Internationalen Störfall-Bewertungsskala für Kernanlagen (Ines) klassiert worden. Die Anlage ist seit dem Zwischenfall abgestellt. Wann sie wieder in Betrieb genommen werden darf, steht noch nicht fest. Die HSE und die Nuclear Decommissioning Authority müssen der Wiedereröffnung zustimmen. Laut Betreiberin ist Thorp betriebsbereit.

Quelle

M.A. nach HSE, Medienmitteilung, 16. Oktober 2006

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