Grossbritannien: öffentliche Konsultation zu «Regulatory Justification» für Rolls-Royce-SMR gestartet

Das britische Department for Environment, Food & Rural Affairs (Defra) hat eine öffentliche Konsultation zum Antrag der Nuclear Industry Association (NIA) auf «Regulatory Justification» für den Rolls-Royce-SMR eröffnet. Dieser Rechtfertigungsentscheid ist in Grossbritannien eine der ersten regulatorischen Hürden, die genommen werden muss, bevor ein neuer Reaktortyp eingeführt werden kann.

13. Okt. 2025
Rendering des Rolls-Royce-SMR
Ansicht des kleinen, modularen Rektors von Rolls-Royce SMR.
Quelle: Rolls-Royce SMR

Die NIA hatte den Antrag auf einen Rechtfertigungsentscheid zum Einsatz des kleinen, modularen Reaktors (SMR) von Rolls-Royce SMR im Juli 2024 beim Defra eingereicht. Laut dem Branchenverband handelt es sich um ein Novum: «Dies ist der erste Antrag auf Rechtfertigung eines britischen Reaktordesigns überhaupt.» Am 6. Oktober 2025 hat Defra nun die öffentliche Anhörung dazu gestartet, sie läuft bis zum 1. Dezember 2025.

Im Rahmen des Verfahrens wird zunächst beurteilt, ob es sich beim Einsatz des Reaktors um eine neue «Practice» handelt, die einer Rechtfertigung bedarf. Defra definiert eine «Practice» als «eine menschliche Tätigkeit, die die Exposition von Personen gegenüber Strahlung aus einer Strahlenquelle erhöhen kann und als geplante Expositionssituation verwaltet wird». Eine neue «Praxis» liegt dann vor, wenn es vor dem 6. Februar 2018 in Grossbritannien keine Anwendung dieser Art gegeben hat und bislang dazu noch kein Rechtfertigungsentscheid vorliegt. Das Verfahren fällt in die Zuständigkeit von Defra, das in dieser Rolle als Justifying Authority fungiert.

Im Zentrum der Konsultation steht die Frage, ob der gesellschaftliche Gesamtnutzen des neuen Reaktortyps die potenziellen gesundheitlichen Nachteile durch ionisierende Strahlung überwiegt. Der Antrag enthält eine Abwägung ökologischer, sozialer, wirtschaftlicher und technischer Aspekte. Laut Defra sollen Antrag und ergänzende Unterlagen zeigen, dass CO₂-Einsparungen, Versorgungssicherheit sowie wirtschaftliche, soziale und weitere Vorteile mögliche gesundheitliche Nachteile durch ionisierende Strahlung überwiegen. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation können Organisationen und Privatpersonen Stellung zum Antrag nehmen. Die Rückmeldungen sollen Defra dabei helfen, die Abwägung von Nutzen und Nachteilen im Entwurf des Rechtfertigungsentscheids vorzubereiten.

Defra hatte Rolls-Royce SMR im Laufe des Prüfverfahrens aufgefordert, zusätzliche Unterlagen zu den Nutzen- und Risikoabwägungen nachzureichen. Diese wurden im Januar und Mai 2025 übermittelt und nun mit dem Antrag veröffentlicht. Die Rechtfertigungsentscheid ist dabei nur ein erster Schritt in einem mehrstufigen Verfahren. Weitere Genehmigungen wie Standortlizenzierung, Umweltzulassungen und Baugenehmigung erfolgen separat. Nach Auswertung der Anhörung plant Defra eine zweite Konsultation zum Entwurf der Entscheidung, bevor ein abschliessender Rechtfertigungsentscheid getroffen wird.

Quelle

B.G. nach Defra und NIA, Medienmitteilungen, 6. Oktober 2025

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