Grossbritannien publiziert Finanzierungsleitfaden Entsorgung
Die britische Regierung will vor Beginn eines Kernkraftwerk-Neubaus von den neuen Kernkraftwerksbetreibern ein «Funded Decommissioning Programme» (FDP) vorliegen haben. Die hierfür nötigen Leitlinien zur Finanzierung der Stilllegung und des Abfallmanagements hat das britische Department of Energy and Climate Change (DECC) am 8. Dezember 2011 veröffentlicht.
Die britische Regierung hatte bereits im «Energy Act 2008» festgeschrieben, dass die Betreiber künftiger Kernkraftwerke über Finanzierungsmodalitäten verfügen müssten, um die gesamten Stilllegungskosten und den vollen Kostenanteil an Handhabung sowie Endlagerung des Abfalls tragen zu können. Bevor mit dem Bau eines neuen Kernkraftwerks begonnen werden darf, müssen die künftigen Betreiber beim Staatssekretariat ein FDP einreichen. Das DECC hat nun einen Leitfaden zur Finanzierung von Stilllegungsprogrammen für neue Kernkraftwerke veröffentlicht (Funded Decommissioning Programme Guidance for New Nuclear Power Stations). Darin beschrieben ist, wie künftige Betreiber die Finanzierung ihres Stilllegungsprogrammes aufzeigen müssen, um grünes Licht für einen Neubau zu erhalten.
Betreiber tragen Kosten
Nach Vorweisung eines FDP werden künftige Betreiber von Kernkraftwerken mit der britischen Regierung einen Vertrag abschliessen, der die Endlagerung der bestrahlten Brennstoffe sowie des mittelaktiven Abfalls durch den Staat umfasst. Das DECC hat ebenfalls am 8. Dezember 2011 einen Bericht publiziert, der Auskunft über die Preisgestaltung für die Entsorgung gibt. Die britische Regierung betont auch hier, dass die Betreiber die vollen Kosten für die Endlagerung tragen müssen. Die Regierung plant, die bestrahlten Brennstoffe und den mittelaktiven Abfall aus den neuen Kernkraftwerken in einem geologischen Langzeitlager gemeinsam mit den radioaktiven Abfällen aus militärischen Beständen einzulagern. Deshalb ist ein Zusammenarbeitsvertrag nötig.
Quelle
D.S. nach DECC, Medienmitteilung, 8. Dezember 2011