Grünes Licht für Stilllegung des Forschungsreaktors an der Universität Basel

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat die Verfügung zur Stilllegung des Forschungsreaktors AGN-211-P der Universität Basel erlassen.

2. Apr. 2019

Das Uvek verfügte die Stilllegung für den Forschungsreaktor der Universität Basel am 13. Februar 2019. Während der Stilllegung sind gemäss Eidgenössischem Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) 19 Auflagen zu erfüllen, die zum Grossteil auf dem Ensi-Gutachten vom April 2018 beruhen. Das Ensi erklärte, die Stilllegung soll in einem einzigen freigabepflichtigen Schritt durchgeführt werden. Die Universität Basel hat dem Ensi hierfür unter anderen einen Sicherheitsbericht, ein Strahlenschutz-, ein Überwachungs- und lnkorporationsschutzkonzept sowie ein Betriebsreglement einzureichen. Das Ensi prüft die Unterlagen und gibt sie frei. Die Universität Basel muss darüber hinaus eine Schätzung über die Menge der anfallenden radioaktiven und nicht radioaktiven Abfälle abgeben.

Der Forschungsreaktor der Universität Basel wird nach erfolgter Freimessung der kontrollierten Zone aus der Kernenergiegesetzgebung entlassen. Der von der Universität Basel einzureichende Abschlussbericht wird unter anderem einen Nachweis über die Dekontaminationsmassnahmen und die entsprechenden Messungen umfassen. Diese Messungen müssen aufzeigen, dass keine radiologische Gefährdung für das Personal, die Bevölkerung und die Umwelt mehr besteht.

Eckdaten des Forschungsreaktors

Die Universität Basel kaufte den Leichtwasserreaktor AGN-211-P im Jahr 1958 an der Weltausstellung in Brüssel zu Ausbildungszwecken. Nach Inkrafttreten des Atomgesetzes vom 23. Dezember 1959 erteilte das damalige Eidgenössische Post- und Eisenbahndepartement EPED am 30. Juni 1960 die Betriebsbewilligung für eine thermische Dauerleistung von 100 W. Im Jahr 1961 tauschte die Universität Basel die Brennelemente aus Polyethylen gegen Metallplattenelemente mit 90% angereichertem Uran aus. Am 31. Oktober 1961 wurde die Betriebsbewilligung für eine thermische Nennleistung von 2 kW ausgestellt. Am 20. April 1985 wurde die Erhöhung der wöchentlichen integrierten thermischen Leistung von 10 kWh auf 30 kWh bewilligt.

Der Forschungsreaktor wurde am 31. Oktober 2013 letztmals betrieben. Die Universität Basel bildete bis 2013 am Reaktor über 1000 Studentinnen und Studenten der Physik und der Chemie in der Anwendung und Handhabung von Radioaktivität aus. Ende August 2015 meldete die Universität offiziell die endgültige Ausserbetriebnahme der Anlage an. Sie reichte im Februar 2017 beim Bundesamt für Energie (BFE) das Stilllegungsprojekt für den Forschungsreaktor AGN-211-P mit Gesuch um Anordnung der Stilllegungsverfügung ein.

Quelle

M.B. nach Ensi, Medienmitteilung, 27. März 2019

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