"Grundnorm" kontra CO2-Gesetz: SP-Ständerat legt die Karten auf den Tisch

In der Debatte über die drei Vorlagen für neue Energieabgaben (Solar-Initiative; Förderabgabe für erneuerbare Energien; Energielenkungsabgabe für die Umwelt, sog. "Grundnorm") in der eidgenössischen Volksabstimmung vom 24. September 2000 vertreten die Wirtschaftorganisationen wie auch die Schweizerische Vereinigung für Atomenergie (SVA) ein dreifaches Nein.

31. Juli 2000

Für die SVA ergibt sich diese Position klar aus der Forderung, die Kernenergie als nachhaltige Energiequelle dürfe politisch in keiner Weise diskriminiert werden. Alle drei Vorlagen belasten die "nicht erneuerbaren Energieträger" einschliesslich den Strom aus Kernkraftwerken (Solar-Initiative: indexierte Abgabe von 0,1 ansteigend auf 0,5 Rp./kWh auf den Endverbrauch der nicht erneuerbaren Energieträger während 25 Jahren; Förderabgabe 0,3 Rp./kWh während höchstens 15 Jahren; Energielenkungsabgabe 2 Rp./kWh) und damit die Ressource Energie und nicht die umweltbelastenden Emissionen, wie dies das kürzlich in Kraft getretene CO2-Gesetz ökologisch gesehen richtigerweise vorsieht.
Der Wille zur Diskriminierung der Kernenergie als Grund für die ökologisch unverständliche Bevorzugung der Energielenkungsabgabe gegenüber dem von der Wirtschaft akzeptierten CO2-Gesetz wurde kürzlich an einer Veranstaltung des Energieforums Schweiz am Rande der Sommersession der eidgenössischen Räte transparent dargelegt. In der Frage- und Diskussionsrunde im Anschluss an das Gastreferat von Bundesrat Leuenberger erklärte Ständerat Gian-Reto Plattner (SP/Basel-Stadt):
"Ich möchte im Sinne einer Unterstützung des Votums von Herrn Leuenberger Ihnen zwei Fragen stellen, die vielleicht dann auch eine Antwort auf die Fragen von Herrn Weltreisendem Kohn beinhalten:
Ist es nach Meinung von Herrn Leuenberger und des Bundeshauses nicht auch so, dass halt das CO2-Gesetz zwei Geburtsfehler hat, drei eigentlich:
Den Einen hat Herr Leuenberger schon genannt: Man weiss ja gar nicht, ob je ein Abgabesatz vernünftiger Höhe beschlossen wird, denn diejenigen, von denen man denkt, dass sie eher Mühe haben mit Energieabgaben, haben ja dafür gesorgt, dass eben ein Parlamentsbeschluss noch nötig ist, dass das Damoklesschwert also nicht wirklich über uns hängt mit dieser Abgabe, sondern dass es allenfalls eben doch noch verhindert werden kann, dass es herunterfällt. Das ist der eine Geburtsfehler.
Der andere ist, und das hat mit den Rahmenbedingungen zu tun, meiner Meinung nach, dass die Atomenergie von dieser Abgabe nicht betroffen sein wird. Das CO2-Gesetz, weil es, wie die Vorortsleute so schön sagen, eben keine Ressourcen-, sondern eine Emissionssteuer ist, bezieht sich nur auf die Emission von CO2, was zwar gleichbedeutend ist wie die Belastung pro Kilowattstunde Erdöl, aber es bezieht sich natürlich nicht auf Atomenergie, und das halte ich für einen schweren Geburtsfehler, denn ich habe, und ich denke viele Leute in diesem Land, nicht das geringste Interesse daran, der Atomenergie, die ja ohnehin umstritten ist, noch einen Wettbewerbsvorteil zu geben im Kampf um den Energiemarkt. Wenn schon, dann gäbe ich das lieber dem Erdgas, das doch immerhin von mir aus gesehen besser ist als Erdöl, weil bei der Atomenergie, so sicher sie ist in der Schweiz, so ungewiss ist sie international, also sie zu fördern halte ich für politisch falsch.
Und der dritte Geburtsfehler des CO2-Gesetzes ist die ziemlich komplizierte Art und Weise, wie diese Rückerstattung gemacht werden muss über den sogenannten Ökobonus, den Herr Kohn und der Vorort seinerzeit, als er vorgeschlagen wurde, natürlich vehement bekämpft haben. Ökobonus, das war ja schon fast ein Schimpfwort auf Seiten der Wirtschaft. Genau das ist jetzt die Rückgabeform im CO2-Gesetz. Das braucht einen ziemlich komplizierten Verrechnungsmechanismus, man muss schauen, wie da jeder Bürger und jeder Arbeitgeber zu seinem Geld zurückkommt, während bei der Grundnorm beide diese Probleme nicht auftreten. Weder hat man die Atomenergie, die nicht als saubere Energie gelten kann, wie das ihre Promotoren meinen, vergessen, noch hat man sich etwas eingehandelt, dass mit erheblichem Verwaltungsaufwand nur zu lösen ist, man muss überhaupt nichts zurückgeben, man erhebt einfach etwas anderes nicht, die Rückgabe wird ersetzt durch das Nichterheben eines Lohnprozentes, das geht völlig schmerzlos und ohne jeden Aufwand.
Das sind nur drei Gründe, warum das CO2-Gesetz eben schlussendlich die schlechtere Lösung ist.
Noch ein Wort zur Propaganda - schon die Präsidentin hat ja darauf hingewiesen - die jetzt von der wf gemacht wird. Alle diese Dinge, die sie jetzt in ihre farbigen Comics hineinschreiben, wären beim CO2-Gesetz noch viel schlimmer, rechnen Sie einmal die Abgabenhöhen nach. Der Bürger, der keine freiwilligen Verzichte leisten kann nach CO2-Gesetz, sondern den dann die CO2-Abgabe treffen würde, der hätte dann nicht 20 Rappen auf dem Liter Benzin, sondern 50, und seine Mieten oder seine Heizölkosten würden nicht 40 sondern 100 Prozent höher usw., also es ist Schabernack, mit dieser Propaganda gegen die Grundnorm zu sein, wenn man für die CO2-Abgabe ist, dort wäre all das noch schlimmer. Aber ich habe das nur als Fragen an Herrn Leuenberger gemeint."

Quelle

P.H.

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