Holland: Vorzeitige Borssele-Schliessung vor Gericht abgeblitzt
Die vorzeitige Stilllegung des holländischen Kernkraftwerks Borssele hat keine gesetzliche Grundlage. Dies urteilte das holländische Hohe Verwaltungsgericht als Antwort auf eine Klage, mit der sich die Angestellten des Borssele-Betreibers EPZ gegen die Ausstiegspolitik der Regierung zur Wehr setzen.
Die heutige unbefristete Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks stammt vom Herbst 1994. Im Dezember 1994 entschied das Parlament knapp, das KKW müsse bis Ende 2003 abgeschaltet werden.
Die Kläger machten geltend, dass eine Beschränkung der Betriebsbewilligung bis zu diesem Zeitpunkt nicht mit dem Atomgesetz vereinbar ist. Das Gericht gab ihnen Recht: Das Atomgesetz stelle die Gründe dar, die zum Entzug der Betriebsbewilligung führen. Der Parlamentsentscheid von 1994 beruhe nicht auf diesen Gründen. Borssele ist ein 449-MW-Druckwasserreaktorblock und das einzige in Betrieb stehende KKW des Landes. Es wurde 1973 ans Netz gekoppelt. Umweltminister Jan Pronk erklärte, die Regierung werde versuchen, andere Wege zu finden, um die vorzeitige Schliessung durchzusetzen.
Quelle
M.S. nach NucNet, 25. Februar 2000