Holland: Vorzeitige KKW-Schliessung erneut abgeblitzt

Das niederländische Hohe Verwaltungsgericht verneinte am 21. September 2001 das Vorhandensein einer verbindlichen Vereinbarung über die vorzeitige Schliessung des einzigen holländischen Kernkraftwerks Borssele zwischen der niederländischen Regierung und dem Elektrizitätsunternehmen EPZ.

20. Sep. 2001

Die Regierung will an einem weiteren Gerichtstermin am 9. November dieses Jahres weitere Beweise vorlegen. Der Entscheid vom 21. September gibt der Regierung die Möglichkeit eines weiteren Versuches, was bedeutet, dass ein endgültiger Entscheid bis ins Jahr 2002 verzögert werden könnte.
Die Regierung erlitt bereits im Februar 2000 eine Niederlage, als das Gericht entschied, der knappe Schliessungsentscheid des niederländischen Unterhauses habe keine rechtliche Grundlage im Atomgesetz. Daraufhin liess das Wirtschaftsministerium verlauten, die Betreiberfirma EPZ habe der vorzeitigen Schliessung freiwillig zugestimmt, was diese dementierte. Darauf klagte die Regierung die EPZ wegen Vertragsbruch ein. Bereits in einer ersten Gerichtssitzung am 22. Juni 2001 konnte die Regierung ihre Klage nicht genügend begründen.
Der Vorsitzende der Geschäftsleitung der EPZ gab bekannt, dass sie Borssele mindestens während der gesamten Auslegungs-Lebensdauer von 40 Jahren betreiben wollen, also bis 2013. Ungefähr 2010 will die EPZ zusammen mit den Aktionären über das weitere Schicksal der Anlage nach dieser Zeit entscheiden. Technisch sei eine beträchtliche Lebensdauerverlängerung möglich.

Quelle

M.E. nach NucNet vom 21. September 2001

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