HSK erteilt Zwilag die Freigabe für den Betrieb der Lagerhalle

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) erteilte am 18. Juni 2001 der Zwilag, der Betreiberin des Zentralen Zwischenlagers in Würenlingen, die Freigabe für den Betrieb der Lagerhalle für hochradioaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente.

17. Juni 2001

Bau und Betrieb der freigegebenen Lagerhalle sowie weiterer Anlagenteile wurden vom Bundesrat 1996 (Bulletin 15/1996), der Betrieb der Abfallbehandlungsanlagen des Zentralen Zwischenlagers 2000 bewilligt.
Die Bewilligungen enthalten Auflagen, die teilweise vor Beginn der Einlagerung radioaktiver Abfälle, teilweise während der ganzen Betriebsdauer zu erfüllen sind. Vor einer Freigabe versichert sich die HSK auch, dass die gebaute Anlage, die Betriebsorganisation und die betrieblichen Sicherheitsvorkehrungen den Angaben im Sicherheitsbericht, den Gesuchsunterlagen und den Forderungen und Hinweisen in den HSK-Gutachten entsprechen.
Die HSK hat sich auf Grund der eingereichten Unterlagen, weiterer von ihr verlangter Nachweise und eigener Inspektionen davon überzeugt, dass die Auflagen der Betriebsbewilligung und die Forderungen und Hinweise aus den HSK-Gutachten erfüllt sind. Die HSK hat daher die Freigabe für den Betrieb der Lagerhalle für hochaktive Abfälle (abgebrannte Brennelemente, Kokillen mit verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung, Abfälle aus dem ehemaligen Versuchsatomkraftwerk Lucens) am 18. Juni 2001 erteilt. Die Einlagerung eines jeden Behälters erfordert weiterhin eine Freigabe durch die HSK. Es ist vorgesehen, dass die erste Anlieferung eines Behälters mit abgebrannten Brennelementen aus dem Kernkraftwerk Leibstadt Anfang Juli 2001 erfolgt.

Quelle

D.S. nach Pressemitteilung HSK vom 18. Juni 2001

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