HSK veröffentlicht Jahresbericht 2003

Am 30. April 2004 veröffentlichte die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) ihren Jahresbericht 2003, in dem sie sich über die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz in den schweizerischen Kernanlagen und bei den Transporten radioaktiver Stoffe äussert.

29. Apr. 2004

Die HSK legt im Bericht dar, dass die Mengen der an die Umgebung abgegebenen radioaktiven Stoffe an den vier Standorten der Kernkraftwerke, am Zentralen Zwischenlager in Würenlingen und am Paul Scherrer Institut (PSI) weit unterhalb der behördlich festgelegten Grenzwerte lagen. Sie ergaben eine maximale, berechnete Dosis von weniger als einem Prozent der natürlichen jährlichen Strahlenexposition. Desgleichen wurden bei den Kollektivdosen des Personals (Summe aller individuellen Strahlendosen der in einer Kernanlage beschäftigten Personen) erneut tiefe Werte erzielt.
Weiter nimmt die HSK Stellung zu Zustand, Betrieb, Organisation und Führung der schweizerischen Kernanlagen. Sie schreibt, der Gesamteindruck zur Sicherheit in allen Anlagen sei gut. Die HSK hatte im Jahr 2003 bei den schweizerischen Kernkraftwerken 14 Vorkommnisse (Vorjahr: 10) gemäss den HSK-Richtlinien zu klassieren. All diese Vorkommnisse wurden von der HSK auf der internationalen Störfall-Bewertungsskala für Kernanlagen (Ines) der untersten Stufe (Stufe 0) zugeordnet. (Anzumerken ist, dass die HSK im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit seit einiger Zeit von der achtstufigen Ines-Skala spricht. Die SVA hält an der bisherigen Terminologie der Internationalen Atomenergie-Organisation fest, wonach die Ines-Skala siebenstufig ist und 0 als "below scale" gilt.) Unter den Vorkommnissen erwähnt die HSKvier Reaktorschnellabschaltungen, eine im KKW Mühleberg und drei im Block 2 von Beznau. Der Jahresbericht der HSK ist bei der Geschäftsstelle in Würenlingen unter der Postadresse HSK, 5232 Villigen-HSK erhältlich. Vorerst liegt er in deutscher Sprache vor. Die französische und die englische Übersetzung werden in wenigen Wochen verfügbar sein.
Anlässlich der Medienorientierung zu ihrem Jahresbericht veröffentlichte die HSK auch ihre Gutachten zur Aufhebung der Befristung für das KKW Beznau-2 sowie über den Testbetrieb mit Verbrennung von radioaktiven Abfällen im Zwilag-Ofen. In dem Bericht zu Beznau stellt die Behörde fest, dass keine sicherheitstechnischen Tatsachen gefunden worden seien, die einer Bewilligung entgegenstünden. Der Testbetrieb im Zwilag-Hochtemperaturofen mit Verbrennung von 25 Fässern mit schwach radioaktiven Abfällen lässt laut der HSK den Schluss zu, dass über 95% der Radioaktivität in der Glasschmelze eingebunden und somit immobilisiert wurden.

Quelle

H.R. nach HSK, Medienmitteilung vom 30. April 2004

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