HSK veröffentlicht Strahlenschutzbericht 2004

Ende Juni 2004 hat die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) ihren Strahlenschutzbericht 2004 veröffentlicht.

29. Juni 2005

Er vermittelt einen Gesamtüberblick über den Strahlenschutz im Aufsichtsbereich der HSK. Bisher wurden die darin enthaltenen Themen als Beiträge zum Dosimetriebericht und zum Bericht über die Umweltradioaktivität an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) geliefert, respektive als HSK-Dokumente erstellt.
Der erste Teil des Berichtes befasst sich mit dem Strahlenschutz in den Kernanlagen. Dazu gehören die fünf Kernkraftwerke der Schweiz, das Zentrale Zwischenlager Würenlingen (Zwi-lag), das Paul Scherrer Institut (PSI), sowie die Kernanlagen an der Eidgenössisch Technischen Hochschule Lausanne (EPFL) und der Forschungsreaktor an der Universität Basel. Die HSK hält fest, dass in diesen Anlagen der Jahresgrenzwert für die Individualdosis des beruflich strahlenexponierten Personals im Jahr 2004, wie in den Vorjahren seit Inkrafttreten der Strahlenschutzverordnung 1994, nicht überschritten wurde.
Die Abgaben radioaktiver Stoffe mit der Abluft und dem Abwasser aus den Kernanlagen werden im zweiten Teil des Berichts behandelt. Sie waren in den vergangenen Jahren stets deutlich geringer als die Abgabelimiten. Die daraus berechneten Dosiswerte für die am meisten betroffene Person in der Umgebung der Kernanlagen betrugen jeweils einige Mikrosievert und sind damit radiologisch unbedeutend. Nach der Strahlenschutzverordnung gilt der Grundsatz der Optimierung als erfüllt, wenn die Jahresdosis für nichtberuflich strahlenexponierte Personen kleiner als zehn Mikrosievert ist.

Quelle

M.A.

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