IAEO und EU: Einigung über integrierte Sicherungsmassnahmen
Europäische Mitgliedstaaten ohne Kernwaffen, jedoch mit bedeutender Aktivität im Nuklearbereich können künftig von flexibleren Sicherungsmassnahmen für ihr Kernmaterial profitieren. Ein entsprechendes Abkommen hat die Europäische Kommission am 8. Januar 2010 mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) unterzeichnet.
Die Europäische Kommission sieht die Optimierung der IAEO-Sicherungsaufgaben im Hinblick auf maximale Wirksamkeit und Effizienz als Meilenstein: «Diese wichtige Etappe wurde durch konstruktive Bemühungen aller Beteiligten erreicht. Hiermit wird unmissverständlich klar, welche Bedeutung die EU und ihre Mitgliedstaaten – ebenso wie die IAEO – der Stärkung des Systems für die Nichtverbreitung von Kernwaffen beimisst», so EU-Energiekommissar Andris Piebalgs.
Olli Heinonen, stellvertretender Generaldirektor und Leiter der IAEO-Hauptabteilung für Sicherungsmassnahmen, äusserte sich wie folgt: «Sobald wir ausreichend davon überzeugt sind, dass ein Staat ausschliesslich friedliche Zwecke mit seiner Nukleartätigkeit verfolgt, können wir die Sicherungsmassnahmen flexibler gestalten und an die jeweilige Situation anpassen. Damit verringert sich der Aufwand des Staates und der IAEO im Zusammenhang mit Inspektionen. Gleichzeitig hat die IAEO jedoch nach wie vor die Gewissheit, dass das gesamte Kernmaterial friedlichen Zwecken dient.»
Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen ist das wichtigste internationale Übereinkommen, das die Verbreitung von Kernwaffen untersagt. In der EU werden Sicherungsmassnahmen im Nuklearbereich auf der Grundlage des Euratom-Vertrags und trilateraler Übereinkommen zwischen der Euratom, ihren Mitgliedstaaten und der IAEO durchgeführt.
Quelle
D.S. nach IAEO, Medienmitteilung, 8. Januar 2010