Ines-2-Zwischenfall im französischen KKW Dampierre
Am 23. Juni 2000 hat die Electricité de France (EDF) der französischen Kernenergieaufsichtsbehörde DSIN mitgeteilt, eine Betriebsanweisung ihres KKW Dampierre enthalte einen Fehler.
Aufgrund der fehlerhaften Anweisung schlossen die Operateure beim Abfahren der Reaktoranlage jeweils die Ventile des Sicherheitseinspeisesystemes zu früh, d.h. zu einem Zeitpunkt, wo dieses System noch verfügbar sein muss. Das Sicherheitseinspeisesystem wird zwar im Normalbetrieb nicht eingesetzt, aber im Fall eines grösseren Lecks im Primärkreis zur Sicherstellung der Reaktorkühlung benötigt. Die fehlerhafte Anweisung wurde seit Februar 1999 fünfmal angewendet, was jedes Mal die stundenlange Nichtverfügbarkeit der automatischen Funktion dieses Sicherheitskreislaufes zur Folge hatte.
Die Betriebsanweisungen werden in Frankreich individuell für jedes KKW auf Basis der spezifischen lokalen Erfordernisse und der nationalen Betriebsführungsregeln erstellt. Die nationalen Regeln werden von der EDF definiert und von der DSIN abgesegnet. Eine Inspektion durch die Aufsichtsbehörde am 26. Juni 2000 hat gezeigt, dass der werksinterne Erstellungsprozess dieser Betriebsanweisungen fehlerhaft war. In der Tat wurden diese Betriebsanweisungen (inklusive eines Fehlers) von Dampierre grössenteils von denjenigen vom Standort Tricastin übertragen. Weitergehende Kontrollen zeigten denselben Sachverhalt auch für den Standort Bugey. Die nationalen Betriebsanweisungen waren in Ordnung. Zwar führten die Standorte Bugey, Dampierre und Tricastin offenbar formell die vorgeschriebenen Validierungsprozeduren durch, die Aufsichtsbehörde ist aber der Meinung, dass dabei zuwenig gründlich gearbeitet wurde.
Aufgrund wiederholten Versagens von unternehmensinternen Qualitätssicherungs- und Aufsichtssystemen der EDF hat die Aufsichtsbehörde den Zwischenfall auf Stufe 2 der von 1 bis 7 reichenden internationalen Störfall-Bewertungsskala für Kernanlagen (Ines) eingeordnet - die erste solche Einstufung im Jahr 2000.
Quelle
H.K. nach Mitteilung der DSIN vom 26. und 30. Juni 2000