Jahresbericht 2020: Stilllegungs- und Entsorgungsfonds

In den von den Betreibern der Kernanlagen geäufneten Stilllegungs- und Entsorgungsfonds befanden sich Ende 2020 insgesamt CHF 8,852 Mrd. (2019: CHF 8,492 Mrd.). Die Anlagerenditen im Jahr 2020 betrugen rund 4,0% (2019: 12,6%). Dies geht aus den Jahresberichten und Jahresrechnungen hervor, die der Bundesrat am 17. September 2021 genehmigt hat.

23. Sep. 2021

Die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds decken die Kosten für den Teil der Entsorgung der radioaktiven Abfälle und der ausgedienten Brennelemente, der nach Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke zu finanzieren ist, sowie für die Stilllegung der Kernkraftwerke und für das Zwischenlager. Die Fonds sind gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) der Aufsicht des Bundesrats unterstellt.

Stilllegungsfonds für Kernanlagen

Dieser Fonds stellt die Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Abbruch der Kernanlagen sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden radioaktiven Abfälle sicher. Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerkseinheiten und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen belaufen sich gemäss Festlegung der Verwaltungskommission für den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (Stenfo) vom 2. Dezember 2020 auf CHF 3,779 Mrd. (Basis Kostenstudie 2016).

Ende 2020 betrug das angesammelte Fondskapital CHF 2,822 Mrd. (2019: CHF 2,724 Mrd.). Gegenüber dem Soll-Betrag von CHF 2,623 Mrd. resultierte damit per Ende 2020 ein Überschuss von CHF 198,2 Mio. (2019: Überschuss CHF 198,8 Mio.). Bei einer Anlagerendite von +3.87% (2019: +12,26%) weist die Erfolgsrechnung des Stilllegungsfonds 2020 einen Gewinn von CHF 105,5 Mio. aus (2019: Gewinn von CHF 297,9 Mio.).

Entsorgungsfonds für Kernanlagen

Dieser Fonds deckt die Kosten für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der ausgedienten Brennelemente, die nach der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen. Die Gesamtkosten für die Entsorgung belaufen sich gemäss Festlegung der Verwaltungskommission des Stenfo vom 2. Dezember 2020 auf CHF 20,077 Mrd. (Basis Kostenstudie 2016). Darin enthalten sind auch Entsorgungskosten, die während des Betriebs anfallen (beispielsweise für Untersuchungen der Nagra) und von den Betreibern laufend und direkt bezahlt werden.

Ende 2020 betrug das angesammelte Fondskapital CHF 6,030 Mrd. (2019: CHF 5,768 Mrd.). Gegenüber dem Soll-Betrag von CHF 5,360 Mrd. resultierte damit per Ende 2020 ein Überschuss von CHF 669 Mio. (2019: Überschuss CHF 615 Mio.). Bei einer Anlagerendite von +4,14% (2019: +13,09%) weist die Erfolgsrechnung des Entsorgungsfonds 2020 einen Gewinn von CHF 245 Mio. aus (2019: Gewinn von CHF 667 Mio.).

Neue Zuständigkeiten für die Festlegung der Kosten

Gegen die im April 2018 erlassene Verfügung des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) zur Festlegung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten legten die Betreiber Beschwerde ein. Darin stellten sie die Zuständigkeit des Uvek für die Kostenfestlegung in Frage. Mit Urteil vom 6. Februar 2020 hiess das Bundesgericht diese Beschwerde gut und überwies die Festsetzung der voraussichtlichen Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten für die Veranlagungsperiode 2017–2021 an die Verwaltungskommission des Stenfo. Mit Verfügung vom 24. April 2020 übertrug das Uvek auch die Festlegung der Vorgaben für die Erstellung der Kostenstudie an die Verwaltungskommission des Stenfo. Das Uvek bereitet derzeit eine entsprechende Anpassung der Zuständigkeiten in der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) vor, die 2022 in Kraft treten soll.

Quelle

M.A. nach BFE, Medienmitteilung, 20. September 2021

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