Jahresrechnung 2000 des Stilllegungsfonds für Kernanlagen

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat vom Jahresbericht und von der Jahresrechnung 2000 des Stilllegungsfonds für Kernanlagen Kenntnis genommen.

12. Juni 2001

Die Betriebsrechnung weist einen Gewinn von CHF 17,4 Mio. (Vorjahr: 106,6 Mio.) aus. Bei der Anlage des Fondsvermögens wurde eine Rendite von 2,0% (13,2%) erzielt. Unter Berücksichtigung der Börsenentwicklung könne dieses Ergebnis als erfreulich bezeichnet werden.
Der Stilllegungsfonds für Kernanlagen wurde am 1. Januar 1984 gegründet. Er hat die Kosten zu decken, die durch die Stilllegung und den Abbruch von ausgedienten Kernanlagen sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle entstehen. Ende 2000 belief sich das angesammelte Fondskapital auf CHF 940 Mio. (Ende 1999: 903 Mio.). Der Fonds wird durch Jahresbeiträge der Besitzer von Kernanlagen finanziert. Die vier schweizerischen Kernkraftwerksbetreiber sowie die Zwischenlager Würenlingen AG (Zwilag) haben letztes Jahr zusammen CHF 18,9 Mio. einbezahlt. Die Zwilag ist neu beitragspflichtig. Die Höhe der Beiträge bemisst sich nach den voraussichtlichen Stilllegungs- und Abbruchkosten sowie den erwarteten Kosten für die Entsorgung der Stilllegungsabfälle. Dabei wird die Kostenentwicklung bis zur Ausführung der Arbeiten berücksichtigt. Die Verwaltungskommission hat die Betreiber beauftragt, die Höhe ihrer voraussichtlichen Stilllegungskosten bis Ende 2001 von Grund auf neu zu berechnen.
Mit der vom Bundesrat am 6. März 2000 verabschiedeten Verordnung über den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke wurde für die Kosten der Entsorgung der Betriebsabfälle und der bestrahlten Brennelemente eine vergleichbare Regelung eingeführt. Organisation und Anlagestrategie des Fonds sind heute in den Grundzügen festgelegt.

Quelle

M.S. nach Medienmitteilung Uvek, 13. Juni 2001

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