Japan: Antrag auf Laufzeitverlängerung

Die Kernkraftwerkseinheiten Takahama-1 und -2 sollen noch weitere zwanzig Jahre laufen. Ihre Betreiberin, die Kansai Electric Power Co., hat bei japanischen Nuclear Regulation Authority (NRA) einen entsprechenden Antrag eingereicht.

4. Juni 2015

Die NRA bestätigte am 13. Mai 2015, dass sie die Abklärungen für die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerkseinheiten Takahama-1 und -2 vornehmen werde. Gleichzeitig wird die NRA klären, ob die zwei Einheiten die neuen regulatorischen Auflagen erfüllen.

Takahama-1 nahm 1974 den Betrieb auf und Takahama-2 wird im November 2015 sein 40-jähriges Jubiläum bestreiten. Nach dem Reaktorunfall von Fukushima-Daiichi hatte Japans Regierung beschlossen, dass die Kernkraftwerke nur dann länger als 40 Jahre betrieben werden dürfen, wenn sie besondere Anforderungen erfüllen und die NRA ihr Einverständnis dazu gibt. Obwohl beide zurzeit nicht am Netz sind, verfügen Takahama-1 und -2 bis zum 7. Juli 2016 über eine solche spezielle Betriebsbewilligung. Wenn die NRA bis zu diesen Zeitpunkt nicht beide Anträge gutheisst, dürften Takahama-1 und -2 stillegelegt werden, vermutet das japanische Atomic Industrial Forum (Jaif).

In Anbetracht dieser zeitlichen Verhältnisse bezeichnete der NRA-Vorsitzende, Sunichi Tanaka, den Zeitplan für die Überprüfung als «sehr eng». Die Untersuchungen würden entsprechend intensiver werden als gewöhnlich.

Fünf Einheiten bereits stillgelegt

Im Gegensatz zur geplanten Laufzeitverlängerung in Takahama haben die Betreiberinnen ihre Einheiten Tsuruga-1, Mihama-1 und -2, Shimane-1 sowie Genkai-1 Ende April 2015 offiziell stillgelegt. Alle fünf Einheiten waren bereits über 40 Jahre in Betrieb.

Das nächstälteste Werk, Mihama-3, soll von der NRA auf seine Kompatibilität gegenüber der neuen Gesetzgebung geprüft werden. Einen entsprechenden Antrag reichte die Kansai im März 2015 ein. Im April 2015 gab die Kansai bekannt, sie würde das Werk einer Sonderinspektion unterziehen. Diese Untersuchung wird von Gesetzes wegen für Anträge zur Laufzeitverlängerung verlangt. Die Jaif vermutet, dass die Kansai im Verlauf dieses Jahres einen solchen Antrag für Mihama-3 stellen wird.

Schweiz kann Japan als Vorbild dienen

Am 13. Mai 2015 berichtete zudem NRA-Kommissar Toyoshi Fuketa von seinem Treffen mit dem Schweizerischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi). Besonders beeindruckt zeigte sich Fuketa von den Ensi-Aktivitäten rund um das Kernkraftwerk Beznau, dem ältesten in Betrieb stehenden Druckwasserreaktor weltweit. Bezüglich Massnahmen bei älter werdenden Kraftwerken könne Japan viel vom Ensi lernen, so Fuketa.

Quelle

S.Ry. nach Jaif, Atoms in Japan, 15. Mai 2015

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