Kanada: Gesetz für Entsorgung radioaktiver Abfälle
Das kanadische Unterhaus (Parlament) hat am 26. Februar 2002 ein Gesetz zur langfristigen Entsorgung radioaktiver Abfälle verabschiedet.
Das Gesetz liefert den Rahmen zur Bildung einer Entsorgungsgesellschaft durch die hauptsächlichen Eigentümer radioaktiver Abfälle. Diese Non-Profit-Gesellschaft soll innert drei Jahren Entsorgungsstrategien auf einer umfassenden, integrierten und wirtschaftlich vernünftigen Basis erarbeiten und diese anschliessend umsetzen. Die Finanzierung der Entsorgung wird durch Fonds der Abfallerzeuger sichergestellt. Die Berichte der Entsorgungsgesellschaft sowie die Bemerkungen der Aufsichtskommission und des zuständigen Ministers werden veröffentlicht.
Das Gesetz, das letztes Frühjahr von der Regierung dem Parlament vorgelegt wurde, kommt mehrere Jahre nach der Empfehlung eines Beratergremiums der Regierung, mit der Standortsuche erst zu beginnen, wenn das allgemeine Konzept breiter akzeptiert sei.
Quelle
M.E. nach NucNet vom 1.März 2002