Kanton Aargau: kein Gesetz gegen Tiefenlager
Der Kanton Aargau will die Planung und den Bau eines Tiefenlagers für radioaktive Abfälle auf Kantonsgebiet nicht gesetzlich verbieten. Der Grosse Rat ist der Empfehlung des Regierungsrats gefolgt und hat sich am 17. März 2009 mit 82 zu 29 Stimmen gegen die Forderung der Grünen Fraktion nach einem Verbot von Tiefenlagern ausgesprochen.
Mit der Motion wollten die Grünen per Gesetz den Bau eines Tiefenlagers für radioaktive Abfälle auf Kantonsgebiet und angrenzenden Regionen verhindern. Der Kanton Aargau brauche für die kommende Diskussion über Tiefenlager dringend gleich lange Spiesse wie die anderen Kantone, argumentierten sie. Wer sich nicht gesetzlich zur Wehr setze, habe «jetzt schon verloren».
Der Regierungsrat war anderer Ansicht. Er bekannte sich in seiner Ablehnungsbegründung zu einem «fairen, wissenschaftlich fundierten Evaluationsverfahren» und distanzierte sich damit auch von einer «a-priori-Verhinderung eines geologischen Tiefenlagers». Die Sicherheit habe erste Priorität. Auch bei dieser Motion stellte sich der Regierungsrat gegen eine kantonale Verfassungs- und Gesetzesänderung, da sie nicht zum Ziel führe und unzweckmässig sei. In der Abstimmung des Grossen Rats wurde die Motion mit 82 zu 29 Stimmen ebenfalls klar abgelehnt.
Quelle
M.A. nach Protokoll des Grossen Rats, Sitzung vom 17. März 2009