Keine Wettbewerbseinschränkung durch Stars Alliance
Das amerikanische Department of Justice (DOJ) hat keine Einwände gegen die Geschäftstätigkeit der Stars Alliance LLC, da sie den Wettbewerb nicht einschränkt.
Die Chief Nuclear Officers von sieben Kernkraftwerken in den USA hatten Ende Juli 2012 die Stars Alliance gegründet, um Betriebs-und Wartungskosten ihrer Kernkraftwerke zu verkleinern, die Sicherheit und Leistung zu verbessern sowie Innovationen vorantreiben. Dies könnten sie mit der Neugründung effizienter bewerkstelligen als in der bestehenden Utilities Service Alliance Inc. (Usa), begründeten sie ihren Schritt.
Das DOJ ist nun zum Schluss gekommen, dass die von der Stars Alliance vorgeschlagenen gemeinsamen Beschaffungen zu keiner Wettbewerbsverzerrung führen und das Kartellrecht eingehalten wird. Die Stars Alliance zeigte sich erfreut über den Entscheid des DOJ. «Wir sind überzeugt, dass die gemeinsame Beschaffungstätigkeit eine bedeutende Rolle bei der Vereinfachung des Betriebs der Stars Alliance spielen wird und dabei werden unsere Kunden von tieferen Kosten profitieren», erklärte sie in einer Medienmitteilung.
Quelle
M.A. nach DOJ und Stars Alliance, Medienmitteilungen, 20. Dezember 2012