Kernenergiegesetz: "Klares Votum für die Kernenergie" im Nationalrat

Als "klares Votum für die Kernenergie" überschrieb die Berner Tageszeitung "Der Bund" ihre Berichterstattung über die Behandlung des Kernenergiegesetzes am 20. Juni 2002 im Nationalrat. Die Neue Zürcher Zeitung titelte zum gleichen Thema "Keine Chance für den Atomausstieg".

19. Juni 2002

Die Debatte, die kurzfristig vom 19. auf den 20. Juni verschoben und auf den ganzen Tag ausgedehnt worden war, wurde nach fast zehn Stunden bei Artikel 33 unterbrochen und auf die nächste Session im September vertagt.
Bereits am Morgen hatte sich die Diskussion enorm in die Länge gezogen, obwohl Eintreten auf die Initiativen obligatorisch und Eintreten auf das Kernenergiegesetz (KEG) unbestritten war. Insgesamt wurden 22 Voten aus dem Lager der Kernenergiegegner und sechs befürwortende Voten abgegeben. Zwei Rückweisungsanträge mit dem Auftrag an den Bundesrat, in das Gesetz eine 30-respektive 40-jährige Beschränkung der KKW-Lebensdauer aufzunehmen, scheiterten klar an der bürgerlichen Ratsmehrheit. Ein Minderheitsantrag aus dem links-grünen Lager, der den Titel "Kernenergiegesetz" durch "Atomgesetz" (und im Gesetzestext selber jede Erwähnung von "Kern-" durch "Atom-") ersetzen wollte, wurde mit 95 zu 55 Stimmen abgelehnt.
Der umstrittenste Punkt in der Debatte war sicherlich die Wiederaufarbeitung (Art. 9). Mit 76 zu 63 Stimmen lehnte der Nationalrat das vom Bundesrat vorgeschlagene Verbot der Wiederaufarbeitung ab und stellte sich hinter seine Kommission, die Wiederaufarbeitung unter strengen Auflagen zuzulassen (wie es auch der ursprüngliche Antrag der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie, Urek, des Ständerates verlangt hatte). Als dann einige Parlamentarier weiter in den Übergangsbestimmungen (Art. 104) die dazugehörenden Anträge (u.a. zehnjähriges Moratorium der Wiederaufarbeitung) diskutierten wollten, unterband Kommissionssprecher Ulrich Fischer die weitere Debatte zu diesem Punkt: Mit der Annahme des Artikels 9 fielen die Anträge im Artikel 104 ausser Rang und Traktanden, begründete er seinen Entscheid vor den verdutzten Wiederaufarbeitungsgegnern. In dieser Frage dürfte das letzte Wort noch nicht gesprochen worden sein. Die Kernenergiegegner werden auf das Thema - nötigenfalls mit einem Rückkommensantrag - zurückkommen.
Beim Artikel 13 lehnte der Rat zwei Anträge ab, die die Erteilung der Rahmenbewilligung von der Erteilung einer Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager abhängig machen wollte. Ebenso wurde der Antrag abgelehnt, dass nur juristische Personen des schweizerischen Rechts mit Sitz in der Schweiz und die schweizerisch beherrscht sind, eine Rahmenbewilligung erhalten können.
Weiter wurde im selben Artikel die Frage nach dem kantonalen Mitspracherecht angesprochen. Mit der deutlichen Ablehnung (76 zu 58 Stimmen) zeigte der Nationalrat, dass er nicht gewillt ist, den Kantonen eine zusätzliche Genehmigungspflicht aufzuerlegen. Im gleichen Sinne entschied sich der Rat mit der Annahme des Minderheitsantrages im Art. 20, Abs. 1 (für die Erteilung einer Betriebsbewilligung braucht es keine kantonale bergrechtliche Sondernutzungskonzession) für die Ständeratsversion.
Für die Erteilung der Rahmenbewilligung muss aber künftig der Nachweis erbracht werden, dass Strom aus erneuerbaren Energien nicht billiger erzeugt werden kann. Es bleibt zu hoffen, dass mit der Annahme dieses Artikels nicht ein Trend für die gesamte Frage der Förderung erneuerbarer Energien eingeläutet wurde.
Die Regelung der Deckungshöhe bei der Kernenergiehaftpflichtversicherung wird im Rahmen der Revision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes festgelegt. Auf Antrag der Urek des Nationalrats wird jetzt aber eine "höchstmögliche Haftpflichtversicherungsdeckung" für eine Rahmenbewilligung nötig sein.
Als letzter Punkt wurde die internationale Entsorgungslösung diskutiert. Mit knapper Mehrheit stellte sich der Nationalrat hinter den Ständerat, die radioaktiven Abfälle "grundsätzlich", jedoch nicht zwingend in der Schweiz zu entsorgen.

Quelle

Roger Lüond, Energieforum Schweiz, und H.R.

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