Kernkraftwerk Beznau-2: Verfahren um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung

Im laufenden Verfahren um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Beznau-2 (KKB-2) werden vom 20. April bis 14. Juli 2004 das Gutachten der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) sowie die Stellungnahmen der Eidgenössischen Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) und der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK) öffentlich aufgelegt.

18. Apr. 2004

Die Auflage erfolgt bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau, bei der Gemeindeverwaltung Döttingen und beim Bundesamt für Energie (BFE) in Ittigen, Bern.
Am 17. November 2000 hat die NOK ein Gesuch um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung des KKB-2 eingereicht. Das Gesuch und die dazugehörigen Unterlagen wurden vom 5. März bis 5. Juni 2002 öffentlich aufgelegt. In der Zwischenzeit hat die HSK ein Gutachten und die KSA eine Stellungnahme dazu erarbeitet. Die NOK hat eine Stellungnahme zu den eingereichten Einsprachen verfasst. Diese Unterlagen werden nun vom 20. April bis 14. Juli 2004 öffentlich aufgelegt. Die HSK kommt zum Schluss, dass das KKB-2 die Voraussetzungen für den weiteren Betrieb erfüllt und keine Einwände gegen die Aufhebung der Befristung bestehen.
Die KSA sieht keine Einwände gegen den weiteren Betrieb des KKB-2, falls die von der HSK in ihrem Gutachten empfohlenen Auflagen und Pendenzen sowie die zusätzlichen Auflagen und Empfehlungen der KSA übernommen und umgesetzt werden. Sie äussert sich jedoch nicht dazu, ob die Betriebsbewilligung weiterhin befristet sein soll oder nicht.
Der Bundesrat wird voraussichtlich im letzten Quartal des laufenden Jahres über das hängige Gesuch und die Einsprachen entscheiden.

Quelle

D.S. nach BFE, 19. April 2004

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