Kernkraftwerk Gösgen: keine Verletzung der Meldepflicht

Das Bundesamt für Energie (BFE) eröffnet gegen das Kernkraftwerk Gösgen kein Strafverfahren wegen Verletzung der Meldepflicht. Ein Vorfall im Werk im Juni 2008 wurde dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) erst nach acht Monaten gemeldet – nicht wie vorgeschrieben innerhalb von 24 Stunden.

6. Juli 2011

Am 21. April 2010 hatte das Ensi beim BFE eine Strafanzeige wegen Verletzung der Meldepflicht eingereicht. Das Ensi machte darin geltend, dass es im Kernkraftwerk Gösgen am 24. Juni 2008 zum gleichartigen Ausfall aller vier 48-V-Gleichrichter des Notstandsystems gekommen sei. Dieser Vorfall hätte dem Ensi gemäss den geltenden Bestimmungen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden müssen. Die Meldung sei aber erst rund 8 Monate später, am 3. März 2009 erfolgt..

Nach eingehender Untersuchung des Sachverhalts hat das BFE entschieden, keine Strafuntersuchung zu eröffnen. Es können keine objektiven Tatbestandsmerkmale nachgewiesen werden, begründet das BFE seinen Entschluss. Insbesondere könne nicht festgestellt werden, ob und wann von welchen Mitarbeitenden in Gösgen ein meldepflichtiges Ereignis hätte angenommen werden müssen. Daher liegt keine Übertretung vor, so das BFE in seiner Medienmitteilung.

Quelle

D.S. nach BFE, Medienmitteilung, 1. Juli 2011

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