Kernkraftwerk Gösgen legt Beschwerde gegen Verfügung der HSK ein

Die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG wehrt sich gegen die Verfügung von zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen.

13. Aug. 2000

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) muss nun über eine Beschwerde des KKG entscheiden. Der KKG-Pressesprecher bestätigte Ende Juli 2000 entsprechende Medienberichte. Die Beschwerde gegen die Verfügung der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) sei bereits im Januar dem Uvek zugestellt worden.
Nach einer umfassenden, sechsjährigen Überprüfung der Anlage hatte die HSK im vergangenen Jahr für das KKG verschiedene Massnahmen zur Optimierung der Sicherheit verfügt. Wie von der HSK betont wird, handelt es sich dabei nicht um Massnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit notwendig sind.
Laut KKG sind einzelne der von der HSK verlangten Massnahmen bereits erfüllt, andere eingeleitet worden. Verfügt worden seien aber beispielsweise auch verschiedene Änderungen an Sicherheitssystemen, die in andern westlichen Kernkraftwerken gar nicht vorhanden seien. Die Betreiberin sei nicht bereit, in Massnahmen zu investieren, die nicht zweifelsfrei zur Erhöhung der Sicherheit beitragen oder sich gar als nachteilig erweisen könnten. In bestehende, weitgehend optimierte Sicherheitssysteme einzugreifen, sei ein heikles Unterfangen. Mit solchen Eingriffen sei immer auch ein "gewisses Operationsrisiko" verbunden. Die Beschwerde gegen die HSK-Verfügung biete Gelegenheit, jede einzelne Massnahme eingehend zu diskutieren und die Differenzen im Rahmen eines rechtsstaatlich sauberen Verfahrens zu bereinigen. Seit Januar hätten bereits mehrere Ausspachen zwischen Uvek, HSK und KKG stattgefunden.

Quelle

P.H. nach Angaben von Dr. B. Elmiger, KKG, 27.Juli/14. August 2000

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