Kernkraftwerk Mühlheim-Kärlich erhält Stilllegungsgenehmigung
Das deutsche Kernkraftwerk Mühlheim-Kärlich hat am 16. Juli 2004 vom Ministerium für Umwelt und Forsten des deutschen Bundeslandes Rheinland-Pfalz die Genehmigung für die Stilllegung der Anlage sowie für die erste Abbauphase erhalten.
Diese Abbauphase umfasst die Arbeiten, welche unabhängig von einem ebenfalls beantragten, aber noch nicht genehmigten Zwischenlager für radioaktive Abbruchabfälle durchgeführt werden können. Das Kernkraftwerk wurde am 9. September 1988 abgestellt, da das deutsche Bundesverwaltungsgericht eine Genehmigung für ungültig erklärt hatte (Bulletin 16/1988). Im Rahmen der Vereinbarung zwischen den deutschen Stromerzeugern und der Regierung vom 15. Juni 2000 wurde auf die Wiederinbetriebnahme von Mühlheim-Kärlich verzichtet. In der Folge beantragte die RWE Power AG am 12. Juni 2001 die jetzt nach über drei Jahren erteilte Genehmigung.
Quelle
M.E. nach Mitteilung des Ministeriums für Umwelt und Forsten vom 16. Juli 2004