KKW Gösgen: Nasslager für abgebrannte Brennelemente genehmigt

Der Bundesrat hat am 30. Juni 2004 der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG (KKG) die Bau- und Betriebsbewilligung für ein Nasslager für abgebrannte Brennelemente erteilt.

29. Juni 2004

Im Kernkraftwerk Gösgen besteht zurzeit ein Nasslager für 650 abgebrannte Brennelemente. Um Kapazitätsengpässe zu vermeiden, will das KKG ein zusätzliches Nasslager für 1008 abgebrannte Brennelemente bauen. Nach dem neuen Kernenergiegesetz, welches voraussichtlich am 1. Januar 2005 in Kraft treten wird, dürfen ab dem 1. Juli 2006 während 10 Jahren keine abgebrannten Brennelemente mehr zur Wiederaufarbeitung ausgeführt werden. Ohne Wiederaufarbeitung und ohne den geplanten Ausbau reicht die Kapazität des bestehenden Nasslagers für abgebrannte Brennelemente im KKG bis 2008.
Gestützt auf die Beurteilung der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und der Eidgenössischen Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) kommt der Bundesrat zum Schluss, dass der sichere Betrieb des Nasslagers gewährleistet werden kann. Auch die Umweltschutz-, gewässerschutz- und forstrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt.
Den Auftrag zur Realisierung hat das KKG der Siemens-Beteiligungsgesellschaft Framatome ANP als Generalunternehmerin erteilt. Für die Bauherrschaft begleitet Colenco Power Engineering AG das Projekt. Die Bauarbeiten werden von der Batigroup AG ausgeführt. Mit dem Bau wird voraussichtlich im Juli 2004 begonnen. Die Inbetriebnahme ist auf Juni 2007 geplant. Die Projektkosten belaufen sich auf rund CHF 70 Mio.

Quelle

D.S. nach KKG und Uvek,30. Juni 2004

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