Klage Bayerns gegen die deutsche Bundesregierung
Bayern hat beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Moratorium der deutschen Bundesregierung für die Erkundung des Endlagers Gorleben eingereicht.
Der sich schon lange hinziehende Bund-Länder-Streit liegt damit den obersten Grundgesetzhütern in Karlsruhe vor. Mit dem Gang vor das Gericht macht die Staatsregierung Bayerns deutlich, dass sie den Stopp für die Erkundungsarbeiten in Gorleben nicht nur für sachlich ungerechtfertigt hält, sondern darin auch einen Verstoss der Bundesregierung gegen grundlegende Verfassungsbestimmungen sieht. Die einseitige Kündigung des von Bund und Ländern 1979 einvernehmlich festgelegten Entsorgungskonzepts ist nach bayerischer Auffassung mit dem Grundsatz der Bundestreue nicht vereinbar.
Quelle
P.B. nach Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen, 15. Dezember 2000