KSR: Strahlenschutzrisiko in Schweiz korrekt eingeschätzt

Unter- oder überschätzen wir das Strahlenschutzrisiko signifikant? Zu diesem Thema führte die eidgenössische Kommission für Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität (KSR) am 27. Januar 2005 in Bern einen Workshop durch.

31. Jan. 2005

Rund 100 Vertreter aus Strahlenschutzbehörden, Industrie, Medizin und Forschung waren anwesend. Die KSR-Stellungnahme zum Strahlenschutzrisiko wurde am Ende des Tages von Dr. Roland Scheidegger, Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen, präsentiert: «Ionisierende Strahlung kann Krankheiten verursachen oder gewisse Krankheitsrisiken erhöhen. Die genaue Kenntnis der biologischen Strahleneffekte ermöglicht es, die Menschen vor schädigenden Einflüssen der Strahlung zu schützen und die Strahlenrisiken so gering wie möglich zu halten.» Der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) und anderen Strahlenschutz-Organisationen werde vorgeworfen, durch veraltete Methoden und einen überholten Kenntnisstand das Gefahrenpotential der ionisierenden Strahlen zu verharmlosen oder zu überschätzen. In ihrer Stellungnahme komme die KSR zum Schluss, dass trotz neu entdeckter Phänomene in der Strahlenbiologie kein akuter Bedarf vorhanden sei, die gängigen Praktiken zur Risiko-Bestimmung zu verändern, so Scheidegger. «Die Untersuchung der in der Schweiz gemeldeten beruflich strahlenexponierten Personen sowie die durch diagnostische Strahlenbelastungen verursachten gerechneten Risiken zeigen, dass die angewendeten Vorkehrungen im Strahlenschutz auf korrekten Grundlagen beruhen.» Ein Bericht zum Seminar kann im Internet bezogen werden.

Quelle

D.S. nach KSR, Workshopunterlagen, Februar 2005

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